Zuschlag 916499: Publikation Absicht freihändige Vergabe Ertüchtigung ARA Lauterbrunnen
Publiziert am: 31. Mai 2016
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Das Generalplanerleistungsmandat für die Ertüchtigung ARA Lauterbrunnen erreicht die Schwellenwerte des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (öBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Das Generalplanerleistungsmandat für die Ertüchtigung ARA Lauterbrunnen, Submission und Ausführungsprojekt, wird freihändig vergeben.
Das Generalplanerleistungsmandat, Submission und Ausführungsprojekt, für die Ertüchtigung der ARA Lauterbrunnen weist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe auf und benötigt genaue Kenntnisse der komplexen technischen Zusammenhänge. Die Firma Hunziker Betatech AG, Bern, erarbeitete den Grundauftrag, das Vorprojekt inkl. Variantenstudium, das Bauprojekt und die vorgezogene Submission MBR, und weist dadurch solide Kenntnisse des ganzen Projektes auf. Einzig durch die Vergabe an die Firma Hunziker Betatech AG, Bern, kann die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden.
Nach Art. 7 Abs. 3 ÖBV Bst. f und g kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist oder wenn ein neuer Auftrag sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.05.2016
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Gemeindehaus Adler, Gsteigermatte 459B
3822 Lauterbrunnen
Telefon: 033 856 50 70
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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