Ausschreibung 912661: Erhebung von 2D seimischen Daten
Publiziert am: 3. Juni 2016
Nagra
Die ARBEIT umfasst Feldakquisition von hoch-auflösenden 2D Seismikdaten zu Charakterisierung Quartärer Ablagerungen in der Nordschweiz in und um die potentiellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager Zürich Nordost, Nördlich Lägern und Jura Ost. Die ARBEIT umfasst die Datenerhebung, Geometriekontrolle und Produktion von Feldergebnissen ("brute stacks" und Tomogramme). Weitere Angaben zur ARBEIT können der englischen Version der Simap-Publikation entnommen werden. Es ist vorgesehen, die ARBEIT im Winter 2016/17 durchzuführen, geplanter Beginn der Feldarbeiten ist November 2016 mit geplantem Abschluss bis Anfang März 2017. Der detaillierte Aufgabenbeschrieb und Zeitplan ist dem Dokument "Tender Specifications" zu entnehmen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Nordschweiz in und um die potentiellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager Zürich Nordost, Nördlich Lägern und Jura Ost. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. Juni 2016 | Publikationsdatum | |
6. Juni 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. Juni 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. Juni 2016 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich per E-Mail bis zum 17.06.2016, 24:00 (CH-Zeit, GMT + 2) an george.wewerka@nagra.ch zu richten. Es werden keine mündlichen Informationen abgegeben. Alle Fragen und Antworten werden allen Anbietern weitergeleitet. Die Fragenden bleiben anonym. Fragen die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. |
15. Juli 2016 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist - 15.07.2016, 16:00 Uhr (Zeitzone: UTC/GMT +2 Stunden) - bei der Auftraggeberin sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. |
Offertöffnung | Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist - 15.07.2016, 16:00 Uhr (Zeitzone: UTC/GMT +2 Stunden) - bei der Auftraggeberin sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften bestehend aus maximal zwei Firmen sind zugelassen. Die federführende Firma trägt die volle
Verantwortung der Beauftragung.
E1: Erfüllung der formellen Bedingungen sowie der finanziellen Kriterien (Versicherung, Akzeptanz der ökonomischen Bedingungen) und legalen Richtlinien.
Nachweis: Angaben über alle verlangten Informationen in den Dokumenten "Company Information" und "Standard Form to Submit Proposal" sowie das Beifügen der verlangten Bestätigungen.
E2: Stand der Technik von Seismik-Quellen, Aufnahmegeräten inkl. Software und Bearbeitungssoftware, welche den Anforderungen und technischen Spezifikationen im Kapitel A.2.3 ("Tender Specifications" Dokument) entsprechen und während der ganzen Mandatsdauer zur Verfügung stehen müssen.
Nachweis: Der Anbieter muss bestätigen, dass die Seismik-Quellen, Aufnahmegeräte und Software die technischen Spezifikationen erfüllen. Zudem bestätigt der Anbieter über die notwendigen Hardware-Wartungspakete und Softwarelizenzen zu verfügen.
E3: Erfahrung des Anbieters mit vergleichbaren Arbeiten während der letzten 5 Jahre.
Nachweis: Der Anbieter hat Referenzen aus den letzten 5 Jahren anzugeben, welche Leistungen unter vergleichbaren
Bedingungen (Klima, Topographie und Infrastruktur, Bodennutzung, Vegetation) belegen. Der Anbieter muss anhand
kurzer Zusammenfassungen mindestens 3 Referenzprojekte angeben.
E4: Angemessene Sprachkenntnisse und fachliche Qualifikationen des Schlüsselpersonals.
Nachweis: Der Anbieter muss die geforderten Sprachkenntnisse (Englisch und Deutsch) bestätigen. Die Lebensläufe des Schlüsselpersonals sind dem Angebot beizulegen. Diese müssen zeigen, dass das Personal fachlich qualifiziert ist, um das Mandat wahrnehmen zu können (Sprachkenntnisse; Ausbildung; Erfahrung und Aufgabenbereich in Referenzprojekten und andere Projekte unter vergleichbaren Bedingungen). Der im Angebot zu benennende Sprengverantwortliche muss eine gültige Berechtigung gemäss Schweizer Recht sowie Erfahrung in vergleichbaren Projekten vorweisen.
E5: Teilnahme des Anbieters am obligatorischen Bieter-Workshop bei Nagra in der Nordschweiz.
Nachweis: Teilnahme mindestens eines fachlich geeigneten Repräsentanten des Anbieters.
Gemäss Ziffer 3.7 und den Ausführungen in den Auschreibungsdokumenten.
Zusätzliche Informationen
Die Nagra vergibt Aufträge für Leistungen nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und
der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten (gemäss Formular "Company Information").
Die Teilnahme am Bieter-Workshop bei Nagra in der Norschweiz am 30. Juni und 1. Juli 2016 ist obligatorisch. Anbieter, welche nicht mit Ihrem fachkundigen Personal an dem Bieter-Workshop teilnehmen, scheiden vom Beschaffungsverfahren aus.
simap Publikation mit der Meldungsnummer 913805 (Englische Version) und Amtsblatt Kanton Aargau.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hardstrasse 73, Postfach 280
5430 Wettingen
Telefon: +41 56 437 13 39
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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