Zuschlag 907973: Hauptinspektionen KUBA N13/N28 Graubünden 2016 – 2020
Publiziert am: 4. April 2016
Bundesamt für Strassen ASTRA
Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
Die Edy Toscano AG, Chur, unterbreitet eine gute Auftragsanalyse und weist eine sehr grosse Erfahrung aus. Zudem besticht das wirtschaftlich interessante Angebot mit guten Schlüsselpersonen in den wichtigsten Positionen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% | ZK1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM- Konzept / Risikoanalyse: |
15% | ZK1.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, |
10% | ZK1.2: Organisation und Organigramm, |
5% | ZK1.3: QM- Konzept und Risikoanalyse, |
20% | ZK2: Qualifikation des Anbieters bezüglich der Anforderungen im Projekt: |
10% | ZK2.1: Kenntnisse und Erfahrungen bei Hauptinspektionen, |
5% | ZK2.2: Kenntnisse und Erfahrungen im konstruktiven Tief- und Brückenbau, |
5% | ZK2.3: Kenntnisse und Erfahrungen bei geodätischen Kontrollmessungen, |
25% | ZK3: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezüglich der Anforderungen im Projekt: |
10% | ZK3.1: Chefinspektor – Spezialist Kunstbauten, |
10% | ZK3.2: Stv. Chefinspektor, |
5% | ZK3.3: Spezialist Vermessung, |
50% | - Persönliche Referenz (Vergleichbarkeit in Funktion und Projekt), |
50% | - Erfahrung / Lebenslauf, (Aus- und Weiterbildung und Arbeitserfahrung im Bezug zum vor-liegenden Projekt), |
25% | ZK4: Preis: |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.04.2016
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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