Zuschlag 1414743: N09.72 Simplon Süd EP Gabi-Projektverfasser für EP Gabi+Egga ID9257 New

Publiziert am: 25. April 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Sie überzeugte zudem durch die gute Erfüllung der Zuschlagskriterien der Referenzen der Schlüsselpersonen PL und
ÖBL sowie durch die qualitative gute Aufgabenanalyse sowie dem guten Vorgehensvorschlag.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 QUALITY QUALITÄT DES ANBIETERS
30 QUALITY QUALITÄT DES ANGEBOTES
30 PRICE PREIS

Siehe Punkt 4.6 «sonstige Angaben» der SIMAP Publikation

Berücksichtigte Anbieter

c/o Emch+Berger AG Bern, Bern
CHF 5,969,164 , Die IG besteht aus folgenden Mitglieder: Emch + Berger AG Bern, Bänziger Partner AG Thun, SPI Schmidhalter Partner Ingenieure AG Brig-Glis, dsp Ingenieure + Planer AG Uster, Sauber+Gisin Engineering AG Zürich.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 23.11.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 111 Tage

Datum des Zuschlags:

13.03.2024


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch