Zuschlag 1413513: MP-090063, EP Verzw. Augst bis Rheinfelden New
Publiziert am: 22. April 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Das Angebot des Zuschlagsempfängers überzeugt insbesondere durch die dem Projekt angepassten Aufgabenanalyse, Nachhaltigkeitsanalyse und Organigramm.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS; Gewichtung 40% Qualifikation der Schlüsselpersonen bezüglich der Anforderungen im Projekt aufgeteilt in: ZK1.1 Projektleiter / -in PV BSA; Gewichtung 25%: Die Qualifikation wird wie folgt beurteilt: - 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Fehlende Projektphasen oder Fachbereiche können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden. Berufserfahrung, Liste mit abgeschlossenen Projekten inkl. Funktion und Lebenslauf Als vergleichbare Komplexität gilt: Leistungen als „Projektverfasser /-in PV-BSA“ gemäss Leistungsbeschrieb im Dokument «4.1 Pflichtenheft PV BSA» auf Nationalstrassen oder Hochleistungsstrassen, Erneuerung BSA, Streckenabschnitt mit 1 Anschluss, Erneuerung unter Verkehr, Integration von einer (1) Strassen Abwasser Behandlungsanlage (SABA), Realisierung Phasen 31 bis 53 vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Die beschriebenen Aspekte sind anzugeben und zu beschreiben inkl. einer Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Weitere Informationen unter 4.6
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.04.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
2 Angebote davon 1 Ausschluss
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