Zuschlag 1413317: N06.28- NEB EM Lyss Süd - Schönbühl - Projektverfasser Umwelt/ ID9452 New

Publiziert am: 18. April 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle vier Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer
Gesamtheit die vorteilhafteste.

Sein Angebot besticht durch die sehr gute Aufgabenanalyse, den guten Vorgehensvorschlag inkl. Projektorganisation. Die angegebenen Referenzen der Schlüsselpersonen werden als gut bis sehr gut bewertet. Sie zeigen, dass sowohl die Projektleiterin Umwelt wie auch die Projektleiterin UBB mit der Aufgabenstellung bestens vertraut sind.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71313450: Umweltüberwachung im Bau
  • 71313440: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 QUALITY ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS
30 QUALITY ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES
30 PRICE ZK3 PREIS

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation

Berücksichtigte Anbieter

CSD Ingenieure AG, Bern
CHF 700,286

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 17.01.2024
Titel:
Evaluationsdauer: 78 Tage

Datum des Zuschlags:

04.04.2024


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch