Zuschlag 1411057: 100054, N02/N14 Gesamtsystem Bypass Luzern, eOBL Bau, SIA 41-53 New
Publiziert am: 16. April 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA
Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte überzeugte insbesondere durch gute Referenzen der Schlüsselpersonen und einen marktüblichen Preis.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
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20 | QUALITY | ZK1: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Anbieter 1 bis max. 2 Referenzprojekt(e) der Unternehmung über die Ausführung von mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt(en). Externe Oberbauleitung (eOBL) oder Chefbauleitung (CBL) Bau in den SIA/ASTRA-Phasen 41-53; im Fachbereich T/G Neubau eines bergmännischen Verkehrstunnels einer schweizerischen Nationalstrasse oder Hochleistungsstrasse oder Eisenbahn; im Fachbereich T/U und/oder K Instandsetzung oder Ausbau einer schweizerischen Nationalstrasse oder Hochleistungsstrasse unter Verkehr. Bewertung ZK1: Abgeschlossene Phasen; Kontext und Schnittstellen; Komplexität anhand Realisierungskosten und Projektbestandteile; bearbeitete Fachbereiche (T/G sowie T/U und/oder K); Bauen unter Verkehr; Leistungs-, Termin- und Kosten- und Qualitätscontrolling; Vertrags- und Nachtragsmanagement. |
40 | QUALITY | ZK2: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Schlüsselpersonen: 40% unterteilt in: -ZK2.1: eOBL Bau TP 2/3: 1 bis max. 2 Referenzprojekt(e): 30% 1 bis max. 2 Referenzprojekt(e) der Schlüsselperson über die Ausführung von mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt(en). Leistungen als PL oder PL Stv. externe Oberbauleitung (eOBL) oder Chefbauleitung (CBL) oder Bauherr Bau in den SIA/ASTRA-Phasen 41-53 beim Neubau eines bergmännischen Verkehrstunnels einer schweizerischen Nationalstrasse oder Hochleistungsstrasse oder Eisenbahn. Bewertung ZK2.1: Komplexität; Vergleichbarkeit und Kontext des Referenzprojekts / der Referenzprojekte (Fachbereich Tunnel/Geotechnik); Vergleichbarkeit der Funktion im Projekt; abgeschlossene Projektphasen; Berufserfahrung und Ähnlichkeit der Projektkonstellation resp. Teilprojekte; Umfang und Inhalt der Aus- und Weiterbildungen. -ZK2.2: eOBL Bau EP ARHE.: 1 bis max. 2 Referenzprojekt(e): 10% 1 bis max. 2 Referenzprojekt(e) der Schlüsselperson über die Ausführung von mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt(en). Leistungen als PL oder PL Stv. externe Oberbauleitung (eOBL) oder Chefbauleitung (CBL) oder Bauherr Bau in den SIA/ASTRA-Phasen 41-53 bei Instandsetzung oder Ausbau einer schweizerischen Nationalstrasse oder Hochleistungsstrasse unter Verkehr in den Fachbereichen T/U und/oder K sowie T/G. Bewertung ZK2.2: Komplexität; Vergleichbarkeit und Kontext des Referenzprojekts / der Referenzprojekte (Fachbereiche Trassee/Umwelt und/oder Kunstbauten sowie den Fachbereich Tunnel/Geotechnik); Vergleichbarkeit der Funktion im Projekt; abgeschlossene Projektphasen; Berufserfahrung und Ähnlichkeit der Projektkonstellation resp. Teilprojekte; Umfang und Inhalt der Aus- und Weiterbildungen. |
20 | QUALITY | ZK3: Qualität des Angebots: 20% unterteilt in: -ZK3.1: Herausforderungen und Massnahmen eOBL Bau in der Phase Realisierung, Schnittstellen zu den Projektbeteiligten: 10% Bewertung ZK3.1: Aufzeigen des geplanten Vorgehens; Projektbeschrieb / -ziele; im ausgeschriebenen Mandat zu erbringenden Leistungen der eOBL Bau in der Phase Realisierung aus Sicht des Anbieters / Beauftragten. Aufzeigen der Abhängigkeiten zwischen den Haupttätigkeiten und zu Dritten; Organigramm; Kommentare zu Terminplanung. -ZK3.2: Angebots-Präsentation: 10% Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen zu halten. Die Präsentation wird nur mit Anbietern geführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) noch die Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Die Angebots-Präsentation dauert insgesamt 30 Minuten, davon 15 Minuten Präsentation und 15 Minuten Fragen der Bauherrschaft. Die Präsentation findet am 21.03.2023 statt. Den Anbietern werden keine Informationen über Konkurrenzangebote angegeben. Bewertung ZK3.2: Verständnis der Aufgabe, Funktion und der Herausforderungen als eOBL Bau; Struktur und Schwerpunkte der Präsentation; Einhaltung der Zeitvorgaben; Beantwortung der Fragen. |
20 | PRICE | ZK4: Preis: Bereinigte Angebotssumme |
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
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Weitere Informationen
08.04.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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