Ausschreibung 1410917: Doc1925078279 - Generalplaner für PSU-Rollout New
Publiziert am: 16. April 2024
Swissgrid AG
Im vorliegenden Projekt «Generalplaner für PSU-Rollout (Physischer Schutz der Unterwerke)» soll eine Dienstleisterin beschafft werden, welche die Rollen der Gesamtleitung und dazugehörigen Fachplaner in den Bereichen Bau, Elektro, Sicherheit und ICT übernimmt. Mit der Zuschlagsempfängerin wird ein Rahmenvertrag über die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen, über welchen etappenweise die Einzelaufträge ausgelöst werden. Der Rollout beinhaltet in einer ersten Phase die Abwicklung von 22 Unterwerken, gesamthaft sollen damit alle Unterwerke (ca. 125) in unterschiedlichen Grössen und Schutzlevel umgesetzt werden. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist im Dokument C100 ersichtlich.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 3 Wochen, 4 Tage |
Ort: |
Die Leistungserbringung erfolgt grösstenteils am Hauptsitz in Aarau, sowie in den schweizweit verteilten Unterwerken und Stützpunkten der Swissgrid. |
Zeit für Fragen: | 0 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. April 2024 | Publikationsdatum | |
16. April 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen in SAP Ariba kann per Mail bei andre.meier@swissgrid.ch angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt): •Name der Beschaffung Nach Akzeptanz der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung ist die Anbieterin berechtigt, die gesamten Ausschreibungsunterlagen von Swissgrid auf SAP Ariba einzusehen. Alle an der Ausschreibung beteiligten Mitarbeitenden der Anbieterin sind entsprechend zu instruieren und sind gleichermassen an die Bedingungen der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung gebunden. |
24. Mai 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
30. April 2024 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist ausschliesslich mit dem auf SAP Ariba hinterlegten Dokument 03_Vorlage_Anbieterfragen_u_Antworten.docx über die Ariba Event Messenger Funktion laufend eingereicht werden. Für detailliertere Informationen zur Vorgehensweise siehe Kap. 4.3 der Verfahrensanweisung. |
28. Mai 2024 | Abgabetermin 23:59 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen ausschliesslich über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. E-Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden. |
29. Mai 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen ausschliesslich über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. E-Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | ZK1 - Preis |
25 | QUALITY | ZK2 - Auftragsanalyse der Schlüsselrisiken je Fachbereich inkl. Schnittstellen |
20 | QUALITY | ZK3 - Referenzen der Schlüsselpersonen |
10 | QUALITY | ZK4 - Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen |
5 | QUALITY | ZK5 - Nachhaltigkeitsbestrebungen |
Zulassungsbedingungen
zugelassen, siehe auch Kap. 5.10 in der Verfahrensanweisung
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Anmerkung Nr. 1:
Der eingereichte Gesamtpreis gemäss dem Preisblatt (D2) ist ohne Abnahmegarantie zu verstehen. Die Leistungen werden nach dem effektiv ausgewiesenen und von Swissgrid akzeptierten Aufwand zu den vereinbarten Tarifen vergütet. Der Vertragspartner hat ausschliesslich Anspruch auf Vergütung der von Swissgrid ausgelösten Einzelbestellungen.
Anmerkung Nr. 2:
Im Vorlauf zu dieser Ausschreibung hat Swissgrid die Leistungen für den Bauherrenvertreter im PSU-Rollout in einem offenen Verfahren nach GATT/WTO ausgeschrieben (Simap-ID 270845). Zwischen diesen Ausschreibungen besteht aus einer «Good Corporate Governance»-Sicht eine gegenseitige Abhängigkeit. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und Integrität der verschiedenen Funktionen sind die Leistungserbringer dieser beiden Ausschreibungen strikt voneinander zu trennen.
Deshalb ist die Zuschlagsempfängerin der Ausschreibung «Bauherrenvertretung für PSU-Rollout» (Simap-ID 270845) und sämtliche mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften sowie Gesellschaften die einen juristischen Zusammenhang mit ihr aufweisen, von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren nicht zugelassen. Ein solches Angebot wird vom Verfahren ausgeschlossen. Siehe hierzu auch das Kap. 5.16 in der Verfahrensanweisung.
Anmerkung Nr. 3:
Es gibt keine Lose. Die im Kap. 3.1 vom Dokument C100 bezeichneten "Lose 0-4" sind keine Lose im Sinne von Art. 32 BöB und rein illustrativer Natur. Die "Lose 0-4" sind durch den selben Anbieter im Rahmen eines gesamten Angebots zu offerieren. Siehe hierzu auch das Kap. 5.7 in der Verfahrensanweisung.
Anmerkung Nr. 4:
Im Falle von widersprüchlichen Angaben zwischen der deutschen und französischen Ausschreibungsdokumentation, gelten diejenigen Formulierungen aus der deutschsprachigen Dokumentation als vorrangig.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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