Ausschreibung 1409501: N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Bauherrenvermesser New

Publiziert am: 16. April 2024

Ufficio federale delle strade USTRA

Der Auftragnehmer hat mit dem Mandat des Bauherrenvermessers die Aufgaben eines unabhängigen Spezialisten inne. Neben der hauptsächlichen Tätigkeit als Vermesser zählen dazu ausserdem Kontroll- und Beratungstätigkeiten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Monat, 1 Woche
Ort:

Schweiz CH – 7430 Thusis/GR – N13 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis.

Zeit für Fragen: 1 Stunde, 34 Minuten
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. April 2024 Publikationsdatum
16. April 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).

10. Juni 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. Mai 2024 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 22.05.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.05.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

10. Juni 2024 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Bauherrenvermesser" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

14. Juni 2024 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE - OFFERTA: N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Bauherrenvermesser" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

17. Juli 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20 QUALITY ZK1 Qualität des Anbieters
30 QUALITY ZK2 Qualität des Angebots
50 PRICE ZK3 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK1: Firmenreferenz über ein vergleichbares Projekt mit CHF 0.2 Mio. Honorarsumme über die Phasen 52 und 53
EK2: Projektleiterreferenz über ein vergleichbares Projekt mit CHF 0.2 Mio. Honorarsumme über die Phasen 52 und 53
EK3: Verfügbarkeit der Schlüsselperson für die nächsten 24 Monate
EK4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Einsatz von Subunternehmern
EK5: Qualitätsmanagementsystem.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

ZU EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
1 vergleichbare Referenz.
Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Projekt betreffend Trassee und/oder Tunnel und/oder Kunstbauten der Nationalstrassen, Kantonstrassen oder Bahn
b) Auftrag von der Phase 52 bis zur 53 Phase (SIA Phasen);
c) Referenzarbeit vollendet;
d) Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden;
e) Minimale Honorarsumme 0.2 Mio. CHF Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen").

ZU EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:

PROJEKTLEITER.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Diplomierter Ingenieur ETH, FH oder gleichwertig mit einer Referenz als PL, stv. PL oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Projekt betreffend Trassee und/oder Tunnel und/oder Kunstbauten der Nationalstrassen, Kantonstrassen oder Bahn;
b) Auftrag von der Phase 52 bis zur 53 Phase (SIA Phasen); Wenn der Auftrag nicht alle verlangte Phasen hat, können die fehlenden Phasen mit der Vorlage eines zweiten Referenzobjektes erfüllt werden;
c) die verlangte Funktion muss von der Phase 52 bis zur Phase (SIA Phase) 53 ganz abgewickelt sein. Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden;
d) Minimale Honorarsumme 0.2 Mio. CHF; Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen.

ZU EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
-Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselperson:
--Mindestverfügbarkeit des PL 15 % jeweils im Jahr 2024 und Jahr 2025 nach Vertragsbeginn.

ZU EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen;
- Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2022 und 2023 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.

ZU EK5: QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 oder Beschreibung eines eigenen Systems.

Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
--Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
--Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
--Bestätigung UVG-Versicherer,
--Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer,
--Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es ist keine Begehung vorgesehen. Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen eigenverantwortlich eine örtliche Begehung durchzuführen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1 (20%): Qualität des Anbieters
ZK1.1 Organigramm und Organisation (10%);
ZK1.2 Lebenslauf und Referenz des Projektleiters (es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim EK2) (10%).

ZK2 (30%):Qualität des Angebots
Aufgabenanalyse, Vorgehensvorschlag (15%);
Risikoanalyse (5%);
QM-Konzept (5%);
Nachhaltigkeitsanalyse (wirtschaftlich, ökologisch, sozial) (5%).

ZK3 (50%): Preis.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe
1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut
5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
5. Ausschluss: Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen.
6.Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
7. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
8.Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

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