Ausschreibung 1409501: N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Bauherrenvermesser New
Publiziert am: 16. April 2024
Ufficio federale delle strade USTRA
Der Auftragnehmer hat mit dem Mandat des Bauherrenvermessers die Aufgaben eines unabhängigen Spezialisten inne. Neben der hauptsächlichen Tätigkeit als Vermesser zählen dazu ausserdem Kontroll- und Beratungstätigkeiten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 1 Monat, 1 Woche |
Ort: |
Schweiz CH – 7430 Thusis/GR – N13 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis. |
Zeit für Fragen: | 1 Stunde, 34 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. April 2024 | Publikationsdatum | |
16. April 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“). |
10. Juni 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. Mai 2024 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 22.05.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.05.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
10. Juni 2024 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
14. Juni 2024 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
17. Juli 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
20 | QUALITY | ZK1 Qualität des Anbieters |
30 | QUALITY | ZK2 Qualität des Angebots |
50 | PRICE | ZK3 Preis |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK1: Firmenreferenz über ein vergleichbares Projekt mit CHF 0.2 Mio. Honorarsumme über die Phasen 52 und 53
EK2: Projektleiterreferenz über ein vergleichbares Projekt mit CHF 0.2 Mio. Honorarsumme über die Phasen 52 und 53
EK3: Verfügbarkeit der Schlüsselperson für die nächsten 24 Monate
EK4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Einsatz von Subunternehmern
EK5: Qualitätsmanagementsystem.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
ZU EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
1 vergleichbare Referenz.
Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Projekt betreffend Trassee und/oder Tunnel und/oder Kunstbauten der Nationalstrassen, Kantonstrassen oder Bahn
b) Auftrag von der Phase 52 bis zur 53 Phase (SIA Phasen);
c) Referenzarbeit vollendet;
d) Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden;
e) Minimale Honorarsumme 0.2 Mio. CHF Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen").
ZU EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
PROJEKTLEITER.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Diplomierter Ingenieur ETH, FH oder gleichwertig mit einer Referenz als PL, stv. PL oder gleichwertige Funktion, in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Projekt betreffend Trassee und/oder Tunnel und/oder Kunstbauten der Nationalstrassen, Kantonstrassen oder Bahn;
b) Auftrag von der Phase 52 bis zur 53 Phase (SIA Phasen); Wenn der Auftrag nicht alle verlangte Phasen hat, können die fehlenden Phasen mit der Vorlage eines zweiten Referenzobjektes erfüllt werden;
c) die verlangte Funktion muss von der Phase 52 bis zur Phase (SIA Phase) 53 ganz abgewickelt sein. Wenn die Referenz nicht alle im Punkt b) verlangten Phasen enthält, können die fehlenden Phasen mit maximal einer zweiten Referenz erfüllt werden;
d) Minimale Honorarsumme 0.2 Mio. CHF; Falls die in der ersten Referenz fehlenden Phasen in einer zweiten Referenz enthalten sind, muss die Summe der zwei Referenzen die minimale Honorarsumme erreichen.
ZU EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
-Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselperson:
--Mindestverfügbarkeit des PL 15 % jeweils im Jahr 2024 und Jahr 2025 nach Vertragsbeginn.
ZU EK4: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen;
- Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2022 und 2023 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.
ZU EK5: QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 oder Beschreibung eines eigenen Systems.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
--Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
--Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
--Bestätigung UVG-Versicherer,
--Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer,
--Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Es ist keine Begehung vorgesehen. Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen eigenverantwortlich eine örtliche Begehung durchzuführen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1 (20%): Qualität des Anbieters
ZK1.1 Organigramm und Organisation (10%);
ZK1.2 Lebenslauf und Referenz des Projektleiters (es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim EK2) (10%).
ZK2 (30%):Qualität des Angebots
Aufgabenanalyse, Vorgehensvorschlag (15%);
Risikoanalyse (5%);
QM-Konzept (5%);
Nachhaltigkeitsanalyse (wirtschaftlich, ökologisch, sozial) (5%).
ZK3 (50%): Preis.
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe
1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut
5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
5. Ausschluss: Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen.
6.Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
7. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
8.Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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