Zuschlag 1406297: KVA Turgi 2030: Generalplanungsleistungen
Publiziert am: 20. März 2024
Gemeindeverband Kehrichtverwertung Region Baden-Brugg
Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Sein Angebot zeichnet sich durch eine durchwegs hohe Qualität und im Vergleich zum Angebot mit der zweithöchsten Punktzahl durch einen tieferen Preis und eine höhere Plausibilität aus. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
25 | PRICE | Preis |
40 | QUALITY | Aufgabenanalyse |
25 | QUALITY | Kompetenzen der Schlüsselpersonen |
10 | QUALITY | Firmenreferenzen |
Z1 Preis Die Bewertung des Preises erfolgt anhand des Zeitmitteltarifs über das Gesamtprojekt gemäss Teil B Formular 7. Das Angebot mit dem tiefsten gültigen Preis erhält die maximale Punktzahl 5. Angebote, die 75% oder mehr vom tiefsten Preis abweichen, erhalten die Punktzahl 0. Dazwischen werden die Punktzahlen (auf zwei Kommastellen gerundet) linear vergeben und mit der Gewichtung multipliziert. Z2 Aufgabenanalyse Z2.1 Aufgabenanalyse mit Risiken und Massnahmen dazu (7.5 %) Z2.2 Vorgehensvorschlag mit Terminplanung (7.5 %) Z2.3 Projektorganisation (10 %) Z2.4 Plausibilität des Angebotes (15 %) Z3 Kompetenzen Schlüsselpersonen - Gesamtprojektleitung (5%) - Gesamtprojektleitung Stv. (4%) - Leitung EMT (4 %) - Leitung EMSRL-T (4 %) - Leitung Bau (4 %) - Leitung Behördenengineering (4 %) Die Bewertung der Schlüsselpersonen erfolgt anhand der beiden Referenzen gemäss Teil B Formular 4 und der beigelegten Lebensläufe. Z4 Firmenreferenzen Die Bewertung der beiden Referenzen erfolgt anhand ihrer Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabe. Detailliertere Ausführungden zu den Zuschlagskriterien befinden sich in Teil A Ziff. 2.10
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.03.2024
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1.Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Der angefochtene Zuschlag ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Landstrasse 4
5300 Turgi
Telefon: 0562019111
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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