Zuschlag 1405911: 018_Plaffeien SFB
Publiziert am: 25. März 2024
Gemeinde Plaffeien
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. i IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. das vorausgehende Verfahren wurde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes durchgeführt;
2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Expertengremium beurteilt;
3. die Auftraggeberin hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folgeauftrag freihändig zu vergeben. Diese Voraussetzungen wurden gemäss Dokumentation im Programm SIMAP Nr. 260894 und im Jurybericht erfüllt. Der Bericht kann bei der Beschaffungsstelle eingefordert werden (www.plaffeien.ch).
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.03.2024
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Oberamt des Sensebezirks OSEN (Kirchweg 1, 1712 Tafers), schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Passage du Cardinal 1
1700 Freiburg
Telefon: +41 26 419 90 10
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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