Zuschlag 1405595: N06.28- NEB EM Lyss Süd - Schönbühl - Projektverfasser KB ID9367

Publiziert am: 18. März 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Sein Angebot besticht durch die sehr gute Aufgabenanalyse, den guten Vorgehensvorschlag inkl. Projektorganisation. Die angegebenen Referenzen der Schlüsselpersonen werden als sehr gut bewertet. Sie zeigen, dass sowohl der Projektleiter wie auch der Chefbauleiter mit der Aufgabenstellung sehr gut vertraut sind.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71322500: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 QUALITY QUALITÄT DES ANBIETERS
30 QUALITY QUALITÄT DES ANGEBOTES
30 PRICE PREIS

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation

Berücksichtigte Anbieter

c/o B + S AG, Bern
CHF 4,975,460 , L'IG est composé des membres suivants: B+S AG Bern, Bänziger Partner AG Baden.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 03.11.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 101 Tage

Datum des Zuschlags:

12.02.2024


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch