Zuschlag 1403529: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe Nydeggbrücke
Publiziert am: 23. März 2024
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung + Realisierung
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Vergabe Nydeggbrücke, Gesamtleiter für die Instandsetzung erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Der Auftrag Nydeggbrücke, Gesamtleiter für die Instandsetzung wird nach Art. 21 Abs. 2 lit. e der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) der Firma Bächtold & Moor AG, Bern freihändig zugeschlagen.
Mit einer öffentlichen Ausschreibung wurde im Jahr 2020 der Gesamtleiter beschafft. Der Hauptvertrag vom 16.10.2020 wurde in der Höhe von netto Fr. 1 082 685.00 abgeschlossen. Der Vertrag und die Offerte basieren auf einer honorarberechtigten Bausumme von 10 Mio ab SIA Phase 41, die Stunden für die SIA Phasen 31 bis 33 wurden von der Bauherrschaft auf Basis der oben erwähnten Bausumme vorgegeben.
Die Bearbeitung im Rahmen des Vorprojektes zeigte, dass zum einen die durch das TAB geschätzte Stundenanzahl und das darauf basierende Honorar nicht ausreichend war, zahlreiche Zusatzthemen wurden hierbei bearbeitet (s. Beilage).
Diese Zusatzthemen lösten einerseits zusätzliches Honorar, im Vorprojekt Fr. 178 500.00 und im Bauprojekt Fr. 73 300.00 aus, andererseits zusätzliche Baukosten.
Die in der Kostenschätzung zum Vorprojekt errechneten Baukosten von 18.376 Mio. ergeben abzüglich den zu Beginn erwarteten 10 Mio. und abzüglich der Baukosten der Zusatzthemen von Fr. 668 000.00, einen Faktor von 0.73, womit Honorarkosten im Vorprojekt von Fr. 120 681.00, im Bauprojekt von Fr. 218 720.00 und im Bewilligungsverfahren von Fr. 14 728.00 resultieren. Diese beiden Faktoren ergeben für die Phasen 31 – 33 Honorarmehrkosten von Fr. 605 928.55.
Für die Phasen 41 bis 53 wurden die Honoraranpassungen mit dem neuen Stand der Baukosten basierend auf dem Vertragsmodell vorgenommen, was für die Phasen 41 – 53 Honorarmehrkosten von Fr. 566 737.80 zur Folge hat. Inhalt ist auch die Tatsache, dass die Sanierung der Natursteinarbeiten in einer separaten zweiten Etappe erforderlich sein wird. Dies wird mit Zuschlägen für eine 2. Etappe berücksichtigt.
Somit ergeben sich für sämtliche SIA Phasen Honorarmehrkosten von Fr. 1 172 666.35 brutto, 3 % Nebenkosten Fr. 35 180.00 ergibt das eine Bruttosumme von Fr. 1 207 846.35 ohne MWSt.
Sämtliche Berechnungen sind in der Beilage ersichtlich.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.03.2024
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
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