Zuschlag 1403309: IGP3 Bau - Urs Kälin

Publiziert am: 21. März 2024

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Das Angebot derFirma AFRY war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten.
Gemäss den Ausschbeibungsbestimmungen, erhält ein Anbieter der bei allen drei Losen die höchste Punktzahl hat, die beiden Lose, bei denen er den prozentuall grössten Vorsprung auf den nächstbesten Anbieter hat.
AFRY hat bei allen 3 Losen die höchste Punktzahl erreicht.
In den Losen Ost/Nord und Süd/Zentral hat AFRY den prozentuall grössten Vorsprung auf den nächsten Anbieter. Deshalb ist AFRY bei diesem Los West ausgeschlossen.
Im Los West ist der nächstbester Anbieter die BKW Energie AG.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Typ / Art:Mengenlos für die Region West
    Planerleistungen Hoch- Tiefbau

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

BKW Energie AG, Bern
CHF 2,135,537

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 07.10.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 146 Tage

Datum des Zuschlags:

01.03.2024


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Industriestr. 1
3052 Zollikofen
Telefon: 000
E-Mail-Adresse:  
urs.kaelin@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1403309 IGP3 Bau - Urs Kälin