Zuschlag 1402207: N21.12-001 NEB Les Toules court terme - Mesures de protection ID9375

Publiziert am: 6. März 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Nach der Bewertung der eingereichten Angebote wurden die Bieter als qualifiziert, wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig eingestuft.
Von allen Angeboten erhielt das Angebot des Zuschlagsempfängers die höchste Punktzahl. Es ist somit insgesamt das günstigste Angebot. Das Angebot des erfolgreichen Bieters überzeugte mit einer sehr gute Bewertung im Zuschlagskriterium ZK1.1 (Qualität des Bieters - Projektmanager) und eine gute Bewertung in den Zuschlagskriterien ZK1.2 und ZK2.1 (Qualität des Bieters - Projektmanager) DLT-Manager bzw. Qualität des Angebots).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 QUALITY QUALITÄT DES ANBIETERS
30 QUALITY QUALITÄT DES ANGEBOTES
30 PRICE PREIS

Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation

Berücksichtigte Anbieter

p.a CSD Ingénieurs SA, Sion
CHF 785,791 , Die Groupement besteht aus folgenden Mitgliedern: CSD Ingénieurs SA Sion, Norbert SA Géologie Technique et Hydrogéologie Martigny

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 23.11.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 81 Tage

Datum des Zuschlags:

12.02.2024


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch