Zuschlag 1401041: MP-160082, EP 1TG, MK Vorzone Nord (Erweit. Perimeter MK Bau EP 1TG)

Publiziert am: 13. März 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen

Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Diese bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten und müssen deshalb durch die bisherige Anbieterin erbracht werden.

Für die Erstellung des Massnahmenkonzepts "Vorzone Nord (Südportal Naxbertunnel - Nordpor-tal GTG)" sind verschiedenste technische Abhängigkeiten mit dem Gesamtprojekt GTG, insbesondere zur Instandsetzung GST, zu beachten. Dies setzet detaillierte Kenntnisse des Gesamtprojektes GTG, insbesondere des EP 1TG voraus. Ansonsten würde ein unverhältnismässig grosser Koordinationsaufwand resultieren.

Es gibt keine angemessene Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und Mehrkosten von mindestens CHF 180‘000.00 verursachen, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

c/o Basler & Hofmann AG, Esslingen
CHF 1,512,957

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

16.02.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: 058 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch