Ausschreibung 1399369: Mörel-Pallanzeno - Planificateur phase SIA 32 - 33
Publiziert am: 23. Februar 2024
Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Swissgrid plant die Sanierung der 220kV-Simplonleitung (Isolatoren, Seile, Masten, Blitzschutz, Fundament). Swissgrid hat das Konsortium Bouygues-Omexom mit der Studie zur Sanierung der Simplonleitung beauftragt, welches das Vorprojekt (Phase 31) erstellt hat. Die Ergebnisse des Vorprojekts dienen als Grundlage für die nachfolgenden Projektstudien.
Im Rahmen dieses Auftrags geht es darum, den geotechnischen Bericht zu erstellen und die statischen Studien der Fundamente durchzuführen, die dem Projekt des Bauwerks entsprechen (SIA 32), einschliesslich der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Tiefbauarbeiten, die spezifisch für die Fundamentarbeiten sind. Vorbereitung der Dokumentation für die Fundamente im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens (SIA 33).
Die detaillierten Bestandteile der Leistungen sind in Dokument C100 aufgeführt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemeinde Mörel, Kanton Wallis - Gemeinde Pallanzeno, IT |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
23. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
23. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Link zur Teilnahme an der Ausschreibung via SAP Ariba kann per E-Mail an kristina.milojevic@swissgrid.ch angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt «02 Soumission d’offres via SAP Ariba»): |
3. April 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. März 2024 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen innerhalb der angegebenen Frist für Anbieterfragen über die Ariba Event Messenger Funktion eingereicht werden. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die anonymisierten Fragen und deren Antworten werden allen Anbieterinnen, welche sich zur Ausschreibung angemeldet haben, via Ariba Event Messenger Funktion zugesandt. Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. |
5. April 2024 | Abgabetermin 23:45 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen (siehe Merkblatt «02 Soumission d’offres via SAP Ariba»). Angebote dürfen nicht physisch (in Papierform) eingereicht werden oder persönlich bei Swissgrid abgegeben werden. |
8. April 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen (siehe Merkblatt «02 Soumission d’offres via SAP Ariba»). Angebote dürfen nicht physisch (in Papierform) eingereicht werden oder persönlich bei Swissgrid abgegeben werden. |
1. Mai 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | ZK1: Prei |
25 | QUALITY | ZK2: Auftragsanalyse |
25 | QUALITY | ZK3: Schlüsselpersonen |
10 | QUALITY | ZK4: Nachhaltigkeitsbestrebungen |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK1: Registrierung und Qualifizierung im SAP Ariba Business Network
EK2: Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der AGB
EK3: Bestätigung der Erfüllung der Anforderungen
EK4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK5: Hinreichende Befähigung der Anbieterin zur Auftragserfüllung
EK6: Sprachkenntnisse
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Siehe AGB der Swissgrid (Teil der Ausschreibungsunterlagen)
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Erläuterungen zu Interessenkonflikten, Vorbefassung und Wettbewerbsvorteilen bei nachgelagerten Beschaffungen sind im Dokument C100, Ziff. 1.3 beschrieben.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31, Postfach
5001 Aarau
Telefon: +41 58 580 34 02
E-Mail-Adresse:
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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