Ausschreibung 1398889: Mandat BHU, AS35 Publikumsanlagen Basel SBB
Publiziert am: 1. März 2024
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Die Perrons Bahnhof Basel SBB und die Perronzugänge Margarethen müssen bis 2035 ausgebaut werden. Die SBB beabsichtigt alle Perrons mit einer Personenbrücke zu erschliessen. Die angrenzenden Quartiere sollen besser verbunden und an den Bahnhof angebunden werden. Die Bauwerke Perronzugänge Margarethen (TP1) und Margarethenbrücke (TP5) erfüllen wichtige Verkehrs- und Erschliessungsfunktionen. Die SBB und Kanton Basel-Stadt wollen diesen Stadtraum den zukünftigen Anforderungen anpassen und als zentrale Stadtverbindung aufwerten. Betrieblich werden Auszugsgleise Schützenmatt notwendig (TP2). Künftig werden die aus Frankreich kommenden Züge zweistromfähig sein. Dafür muss das Stromsystem im Perimeter auf 15kV angepasst werden (TP3). Die Stellwerkstechnik und die Aussenanlage des Zentralstellwerks sind zu ersetzen (TP4).
Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B.01 Aufgabenbeschrieb.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 0 Minuten |
Ort: |
Basel Stadt |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. März 2024 | Publikationsdatum | |
1. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfe. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar. |
18. März 2024 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
26. April 2024 | Abgabetermin 00:00 | Frist für die Einreichung des Angebotes für die vorbefassten Firmen gemäss Kapitel 4.5: 12.04.2024 Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (danica.garajova@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
2. Mai 2024 | Offertöffnung | Frist für die Einreichung des Angebotes für die vorbefassten Firmen gemäss Kapitel 4.5: 12.04.2024 Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (danica.garajova@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. September 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2038 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichende Befähigung in der BIM-Methodik
EK3: openBIM-Tauglichkeit der eingesetzten BIM-Tools
EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Komplexität. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Ein zweites Referenzprojekt kann angegeben werden, falls nicht alle verlangten Phasen mit einem Referenzprojekt erfüllt werden können.
Nachweis zu EK2:
N2: 1 Projektreferenz, welche die Erfahrung mit der BIM-Methodik in einer vergleichbaren Aufgabenstellung und Komplexität aufzeigt. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Ein zweites Referenzprojekt kann angegeben werden, falls nicht alle verlangten Phasen mit einem Referenzprojekt erfüllt werden können
Nachweis zu EK3:
N3: Nachweis, dass die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen Tools, die openBIM Arbeitsweise und openBIM Austausch auf der SBB BIM-Platform ermöglichen.
Nachweis zu EK4:
N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhostrasse 12
4600 Olten
Telefon: +00 00 000 00 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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