Ausschreibung 1398627: Kascade Barberine - Planerleistung für die erhebliche Erneuerung
Publiziert am: 2. April 2024
SBB Infrastruktur
Das Kraftwerk Châtelard mit der Zentrale Châtelard I wurde zwischen 1919 und 1923 erstellt. Mit dem Zubau der Zentrale Châtelard II in den 1970er Jahren erfolgte eine Verdreifachung der installierten Leistung des Kraftwerkes.
Mit dem Projekt «Erhebliche Erneuerung» beabsichtigt die SBB die aus einer Studie und den entsprechenden Vorprojekten hervorgegangenen Teilprojekte
* Axe I:Stärkung der Turbinenkapazität im KW Châtelard I
* Axe II:Stärkung der Pumpkapaziät im KW Châtelard II
zu realisieren.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 3 Wochen, 6 Tage |
Ort: |
Châtelard |
Zeit für Fragen: | 0 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. April 2024 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Mai 2024 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
31. Mai 2024 | Abgabetermin 00:00 | Bedingungen: Der Zugriff wird nur für die übermittelte E-Mail-Adresse erlaubt. Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5 |
3. Juni 2024 | Offertöffnung | Bedingungen: Der Zugriff wird nur für die übermittelte E-Mail-Adresse erlaubt. Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5 |
15. August 2024 | Geplanter Projektstart | |
15. Juli 2035 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
Die Eigenleistungen der federführenden Firma muss mindestens 60% des Auftragsvolumen betragen.
Für die Bewertung der Eignung (EK) gelten folgende Musskriterien
EK1:Hinreichende Befähigung zur Auf-tragserfüllung
EK2:Hinreichende Befähigung in der BIM-Methodik
EK3:openBIM-Tauglichkeit der eingesetzten BIM-Plattformen und -Tools
EK4:Hinreichendes Qualitätsmanagement
Nachweise zum Kriterium EK1:
N1=> 1 Projektreferenz Wasserkraftanlage mit einer hydraulischen Leistung von mindestens 10 MW je Maschinengruppe für die ausgeschriebenen SIA Phasen 32, 41, 51, 52 und 53.
Die Projektreferenz muss eine vergleichbare Komplexität und Aufgabenstellung aufweisen sowie die folgenden Fachbereiche abdecken:
* Elektromechanische Kraftwerksausrüs-tung
* Elektrotechnische Kraftwerksausrüstung
* Bauliche Anlagen inkl. Tragstrukturen
Die Referenz für die einzelnen Teilphase können von einem oder mehreren verschiedenen Projekten angegeben werden.
Referenzen von vergleichbareAuslandprojekten sind zulässig.
Jede Teilphase muss in den letzten 15 Jahren ab Publikationsdatum der vorliegenden Ausschreibung abgeschlossen sein bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweise zum Kriterium EK2:
N2=> 1 Projektreferenz, welche die Erfahrung mit der BIM-Methodik in einer vergleichbaren Aufgabenstellung (grösserer multidisziplinäres Infrastrukturprojekt) aufzeigt. Die Projektreferenz muss mindestens eine der SIA-Phase 32 bis 52 umfassen und abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweise zum Kriterium EK3:
N3=> Nachweis, dass die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen BIM-Plattformen und -Tools die openBIM Arbeitsweise und openBIM Austausch ermöglichen.
Nachweise zum Kriterium EK4:
N4=> Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
Zusätzliche Informationen
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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3052 Zollikofen
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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