Zuschlag 1398573: N2 Secondo tubo San Gottardo (2TG) - Bauherrenvermesser

Publiziert am: 22. Februar 2024

Ufficio federale delle strade USTRA

Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB
Ein Wechsel des Anbieters ist aus verschiedenen technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, was zu erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten führt. Insbesondere die Arbeiten im Projekt 2TG-Tunnel erfordern vertiefte technische Kenntnisse der bisher ausgeführten Arbeiten. Der derzeitige Anbieter agiert in Abstimmung mit einer Vielzahl von Akteuren die mit dem Projekt in Verbindung stehen (Oberbauleitung ASTRA, Bauherrenunterstützung, Projektverfasser und örtliche Bauleitung sowie die Unternehmen, die in den drei Hauptbaulosen des Tunnels tätig sind). Ein Wechsel des Anbieters während des Projektverlaufs würde enorme Risiken in Bezug auf die Gewährleistung eines optimalen Fortgangs der Arbeiten, grosse Schwierigkeiten in Bezug auf den Zeitplan, auf die Koordinierung der Arbeiten, auf die Ausführungsmethoden und auf die Qualitätssicherung verursachen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71500000: Dienstleistungen im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Grunder Ingenieure AG, Burgdorf
CHF 2,899,573 , IG GRI-GI (Grunder Ingenieure AG, Burgdorf + Giudicetti e Baumann SA, Roveredo)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

22.02.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Ufficio federale delle strade USTRA
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
E-Mail-Adresse:  
acquistipubblici@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1398573 N2 Secondo tubo San Gottardo (2TG) - Bauherrenvermesser