Zuschlag 1398477: Kabeldienstleistungen

Publiziert am: 5. März 2024

SBB AG Einkauf Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin 1 resp. Zuschlagsempfängerin 2 war insgesamt das vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war nebst dem Zuschlagskriterium "Preis", bei dem die Zuschlagsempfängerin 1 resp. Zuschlagsempfängerin 2 das niedrigste Angebot eingereicht hat, auch die qualitativen Kriterien, bei dem die Zuschlagsempfängerin 1 resp. Zuschlagsempfängerin 2 die meisten Punkte erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45314300: Kabelinfrastruktur
  • 44321000: Kabel
  • 32562000: Glasfaserkabel
  • 32571000: Kommunikationsinfrastruktur
  • 32521000: Fernmeldekabel
  • 32421000: Netzverkabelung
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
55 PRICE ZK1: Preis Gewichtung
5 QUALITY ZK2: Konzept Qualitätssicherung
5 QUALITY ZK3: Personenpool
10 QUALITY ZK4: SBB Referenzen
10 QUALITY ZK5: Referenzen nach Schweizer Norm
10 QUALITY ZK6: Qualifikationen Schlüsselpersonen
5 QUALITY ZK7: Weiterbildung Mitarbeiter

Berücksichtigte Anbieter

Axians Schweiz AG, Ittigen
CHF 4,999,200 exkl. MwSt.

IM Maggia Engineering SA, Locarno
CHF 4,180,796 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 25.10.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 132 Tage

Datum des Zuschlags:

05.03.2024


Anzahl Angebote:

7


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

SBB AG Einkauf Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 363 05 83
E-Mail-Adresse:  
einkauf.telecom@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1398477 Kabeldienstleistungen