Ausschreibung 1397991: N12.72.160047 Réf.P Cucloz, Denève, Saumont Pres.spéc.trafic ID 9179

Publiziert am: 1. März 2024

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Die drei Brücken (Cucloz, Denève und Saumont) befinden sich auf dem Unterhaltsabschnitt N12 TE41 La Veyre - Semsales zwischen km 2.5 und 4.9.
Das vorliegende Projekt zielt darauf ab, die Fahrbahnübergänge der drei Bauwerke zu ersetzen und gleichzeitig bestimmte andere Massnahmen durchzuführen, wie die Sanierung des Betons der Widerlager, den Austausch oder die Instandsetzung der Auflager und die Wiederherstellung der Deckschicht im Bereich der Fugen.

Die Ingenieurleistungen als Verkehrsspezialist inkl. öBL Verkehr für alle Projektphasen vom Massnahmenprojekt (MP) bis Inbetriebnahme (Phase 53) sind Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 0 Minuten
Ort:

Beim ASTRA, Filiale Estavayer-le-Lac
Beim ASTRA, Zentrale in Ittigen
Im Büro der Mandanten
Auf der Netzstrecke der betroffenen Nationalstrasse
Bei der Gebietseinheit der betroffenen Nationalstrasse in Rennaz, Blécherette oder Vaulruz
Bei den kantonalen Behörden
Bei den betroffenen Gemeinden.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. März 2024 Publikationsdatum
1. März 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die unten genannten Dokumente können auf SIMAP bis zur Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden (§ 1.4):
P0 Cahier d'offre
P1 Projet de contrat
P2 Code de conduite
P3 Comportement sur les RN
P4 Cahier des charges
P5 Conditions générales KBOB 2020
P6 Dossier technique
P7 Charte des mandataires
P8 Génération de projet PROGEN
P9 Rapports et plans d'archive
P10 Dossier MP

Da die Ausschreibungsunterlagen zu voluminös sind, um sie auf SIMAP zu hinterlegen, sind die Dokumente unter folgendem Link verfügbar:
http://www.ofrou.ch/simap/DAO9179.zip
Bitte beachten Sie, dass das Herunterladen einige Minuten dauert.

26. April 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. April 2024 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in französischer, deutscher oder italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 10.04.2024 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

26. April 2024 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

30. April 2024 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

19. August 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft registriert.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunternehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Gemeinschaft nicht mehr angepasst werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- Technische Fähigkeiten des Anbieters
- Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters
- Fähigkeit und Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Nachweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein abgeschlossenes Referenzobjekt des Anbieters mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angaben von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters und der Referenzperson beim Auftraggeber.
Neben der Beschreibung sollten die Daten, der Betrag der Leistungen und der Name des Bauherren angegeben werden. Im Falle von Tätigkeiten in einem Konsortium oder als Subunternehmer sind die durch den Anbieter ausgeführten Arbeiten und den prozentualen Anteil seiner Leistungen an den Gesamtarbeiten anzugeben. Diese Informationen müssen in den Angebotsunterlagen enthalten sein.

EK1.2 Subunternehmer
Maximum 50% der Leistungen kann durch den Subunternehmer erbracht werden.

2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist gleich oder mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Einzureichende Dokumente
Dokumente die mit an Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
- Selbstdeklaration des Anbieters (unterschrieben)
- Selbstdeklaration Art. 29c Ukraine-Verordnung
- Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monaten sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

EK2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Nachweis, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monaten nach Einreichung des Angebotes)
- Letzter Bericht der Revisionsstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen, wie im Vertragsentwurf angegeben

3 FÄHIGKEIT UND VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN

EK3.1 Referenzen der Schlüsselpersonen
Eine Referenz pro Schlüsselperson (*) in einer gleichen Funktion oder als Stellvertreter eines bereits realisierten Projektes mit vergleichbarer Komplexität und den Angaben des Zeitraums, Honorarbeträge des Anbieters, der Globalkosten, der bereits realisierten Phasen, die geleisteten Leistungen und mit Angaben der auskunftsberechtigten Kontaktperson.
(*) Für die Befähigung des Subunternehmens: Die Personen, die die Funktion des Projektleiters und die Funktion des Bauleiters haben, werden als Schlüsselperson wahrgenommen.

EK3.2 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung an den übrigen Projekten.

EK3.3 Sprachliche Anforderungen
Die Schlüsselpersonen müssen mindestens folgende Französischkenntnisse besitzen:
- Projektleiter: B2
- Verantwortlicher Bauleiter Verkehr: B2

Die erwähnten Sprachanforderungen basieren auf dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Der Anbieter muss die Excel-Tabelle "Sprachanforderungen" ausfüllen und die entsprechenden Zeugnisse und Nachweise seines Niveaus beifügen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%]

ZK1.1 Projektleiter [25%]

Nachweise:
- Referenzen der Person in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexität
- CV der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzprojekte, abgeschlossene Phasen, beruflicher Werdegang)

Beurteilungselement:
- Aus- und Weiterbildung.
- Erfahrung: Anzahl der Jahre an Erfahrung in den betroffenen Bereichen, Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf den Auftrag, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen. Qualität der in den Referenzprojekten erbrachten Leistungen.

ZK1.2 Verantwortlicher Bauleiter Verkehr [15%]

Nachweise:
- Referenzen der Person in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexität
- CV der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzprojekte, abgeschlossene Phasen, beruflicher Werdegang)

Beurteilungselement:
- Aus- und Weiterbildung
- Erfahrung: Anzahl der Jahre an Erfahrung in den betroffenen Bereichen, Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf den Auftrag, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen. Qualität der in den Referenzprojekten erbrachten Leistungen.

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]

Nachweise:
- Analyse der Aufgabe und Konzepte für die vorgeschlagene Verkehrsführung
- Projektorganisation
- Risikoanalyse

Beurteilungselement:
Analyse der Aufgabe und Konzepte für die vorgeschlagene Verkehrsführung:
- Identifizierung der mit dem Projekt verbundenen Rahmenbedingungen
- Identifizierung der Haupt- und spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Mandat
- Relevanz der vorgeschlagenen Verkehrsführungskonzepte für die Durchführung der Arbeiten
Projektorganisation:
- Relevanz und Effizienz der Organisation des Anbieters für die Abwicklung des ausgeschriebenen Auftrags
Risikoanalyse:
- Identifizierung projektspezifischer Risiken und Zweckmässigkeit der damit verbundenen Massnahmen

Für alle Nachweise:
- Sinn der Zusammenhänge
- Verständlichkeit der Dokumente

ZK3 PREIS [30%]

Nachweis:
- Betrag des finanziellen Angebots

Beurteilungselement:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung erfolgt nach folgender Methode:
Die maximale Note (5) erhält das bereinigte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.

Bewertung der anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0 Nicht beurteilbar /==/ Keine Angabe
1 Sehr schlecht erfüllt /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2 Schlecht erfüllt /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Erfüllt /==/ Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Gut erfüllt /==/ Qualitativ gut
5 Sehr gut erfüllt /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunkt-zahl ist: 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie der Verfügbarkeit der Kredite.

4) Ausschluss, Vorbefassung
Die Firma Helbling Beratung + Bauplanung AG in 8048 Zürich, die an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen mitgewirkt hat, ebenso wie alle Firmen, die einen juristischen oder sonstigen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zu ihr stehen, sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

5) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Be-dingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

6) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch