Zuschlag 1397753: N09.72 Zwischbergen Casermettatunnel Planer MP - Nachtrag 02
Publiziert am: 16. Februar 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB Die Grundbeschaffung hat in einem offenen Verfahren stattgefunden. Im Projekt kam es zu unvorhergesehenen Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Der durch das Beschwerdeverfahren hervorgerufene mehrjährige Projektunterbruch führte im Nachgang zu ungeplanten Änderungen des Projekts, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Weiter kam es zu ungeplanten Projektergänzungen, welche Mehrleistungen erforderlich machten. Die dadurch hervorgerufenen Zusatzleistungen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bisher getätigten Arbeiten. Die Projektierungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll, erfordern sehr gute Kenntnisse des Projekts (Gesamtzusammenhänge wie auch Details) und können daher in qualitativer und wirtschaftlicher Weise nur von der bisherigen Anbieterin geleistet werden. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken sowie zu weiteren längeren Verzögerungen führen würde.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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