Zuschlag 1397753: N09.72 Zwischbergen Casermettatunnel Planer MP - Nachtrag 02

Publiziert am: 16. Februar 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB

Die Grundbeschaffung hat in einem offenen Verfahren stattgefunden. Im Projekt kam es zu unvorhergesehenen Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Der durch das Beschwerdeverfahren hervorgerufene mehrjährige Projektunterbruch führte im Nachgang zu ungeplanten Änderungen des Projekts, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Weiter kam es zu ungeplanten Projektergänzungen, welche Mehrleistungen erforderlich machten. Die dadurch hervorgerufenen Zusatzleistungen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bisher getätigten Arbeiten. Die Projektierungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll, erfordern sehr gute Kenntnisse des Projekts (Gesamtzusammenhänge wie auch Details) und können daher in qualitativer und wirtschaftlicher Weise nur von der bisherigen Anbieterin geleistet werden. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken sowie zu weiteren längeren Verzögerungen führen würde.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

c/o ILF Beratende Ingenieure AG, Zürich
CHF 382,822 , Die IG besteht aus folgenden Mitglieder: ILF Beratende Ingenieure AG 8048 Zürich, IM Maggia Engineering SA 6600 Locarno, IUB Engineering AG 3007 Bern, alp Bauingenieure AG 3930 Visp, KBM Engineers SA 1950 Sion, Ingenieurbüro Weder AG 3940 Naters.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

15.02.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch