Zuschlag 1397489: (b22021) Nachtrag 1, Agroscope, Instands. - Gewächshäuser und Vorhaus

Publiziert am: 20. Februar 2024

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Der Grundauftrag wurde im offenen Verfahren mit Dialog vergeben. Der Nachtrag beinhaltet das Einbeziehen der Spezialisten, Vorleistungen für die 2. Etappe sowie behördliche Auflagen im Baugesuchsverfahren. Diese Leistungen sollen gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB dem bisherigen Generalplaner vergeben werden. Ein Wechsel des Anbieters würde in Bezug auf die Garantieleistung und das Urheberrecht erhebliche Schwierigkeiten bereiten, terminliche Verzögerungen und substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
  • 295: Sanitäringenieur
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 292: Bauingenieur
  • 293: Elektroingenieur
  • 2976: Gebäudeautomationsingenieur
  • 2973: Bauphysiker
  • 290: Uebergangsposition
  • 2975: Fachkoordinator
  • 2977: Fassadeningenieur
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Steiger Concept AG, Zürich
CHF 1,405,300

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

08.02.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 78 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch