Zuschlag 1397051: Projekt Neugestaltung Dorfkern Kappelen, Planerauftrag
Publiziert am: 20. Februar 2024
Einwohnergemeinde Kappelen
Der Auftraggeber kann einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn eine der in Art. 21 Abs. 2 IVöB aufgeführten Tatbestandsvarianten erfüllt ist. Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB ist eine freihändige Vergabe (u.a.) zulässig, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt. Im Weiteren ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde (Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB). Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. i IVöB kann zudem, unter bestimmten Voraussetzungen, der Folgeauftrag an den Gewinner eines Planungs- oder Gesamtleistungswettbewerbs oder eines Auswahlverfahrens zu Planungs- oder Gesamtleistungsstudien freihändig vergeben werden. Der berücksichtigte Anbieter hat im Jahr 2015 den Wettbewerb um eine Testplanung gewonnen (Testplanung zur Gestaltung des Dorfkernareals Kappelen, siehe Beurteilungsbericht). Die im Anschluss erstellte Planung erfolgte durch den berücksichtigten Anbieter, wobei alle Urheberrechte beim Anbieter verblieben sind (siehe Ziff. 3.6. des Beurteilungsberichts). Die damalige Planung wurde aufgrund der neuen Erkenntnisse durch die spaceshop Architekten GmbH konzeptionell neu aufgearbeitet. Alle Planungs- bzw. Architekturleistungen in Zusammenhang mit dem Projekt Neugestaltung Dorfkern Kappelen wurden demnach bislang durch den Gewinner des Wettbewerbs um die Testplanung erbracht. Soweit Urheberrechte betroffen sind, stehen diese Urheberrechte ausschliesslich dem berücksichtigten Anbieter zu. Der berücksichtigte Anbieter ist im Weiteren mit dem Projekt bestens vertraut und kennt die Bedürfnisse und Anliegen der politischen Behörden. Müsste das Verfahren offen ausgeschrieben werden, ergäbe sich eine wesentliche Vorbefassungsproblematik. Der berücksichtigte Anbieter hat grundlegende Kenntnisse der Situation und kann die weiteren Arbeiten ohne Verzögerung angehen; bei einem anderen Anbieter wäre dies nicht der Fall. Ein Wechsel des Leistungserbringers wäre mit Zusatzkosten und Verzögerungen verbunden, die sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen lassen. Zudem ergäben sich Probleme mit den Urheberrechten. Vor diesem Hintergrund kommt einzig der berücksichtigte Anbieter für den Auftrag in Frage. Die Voraussetzungen für eine Freihandvergabe gemäss den hiervor erwähnten Bestimmungen der IVöB sind demnach erfüllt.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.01.2024
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Aarbergstrasse 12
3273 Kappelen
Telefon: 032 392 12 12
E-Mail-Adresse:
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