Ausschreibung 1397029: Massnahmen Bodenabstände Planer Phase 31 bis 53

Publiziert am: 26. März 2024

Swissgrid AG

Analysen der Swissgrid haben ergeben, dass der geltende Bodenmindestabstand gemäss SSV, LeV oder NISV auf mehreren Spannweiten verschiedener Swissgrid-Trassen zwischenzeitlich nicht mehr eingehalten wird. Mit dem Projekt «Massnahmen Bodenabstände» soll zeitnah und schweizweit ein sicherheitsoptimierter Zustand im Umfeld der Bodenabstände erreicht werden. Ziel des vorliegenden Projekts ist die Umsetzung von Sofortmassnahmen zur Korrektur der ungenügenden Bodenabstände. Sofortmassnahmen im Sinne des vorliegenden Projekts sind Massnahmen, welche kein SÜL-Verfahren benötigen und welche sich in der Folge zeitnah realisieren lassen.
Die detaillierten Leistungsbestandteile sind im Dokument C100 ausgewiesen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 2 Wochen, 6 Tage
Ort:

Die Leistungserbringung erfolgt für diverse Trassen die vornehmlich in der Deutschschweiz verteilt sind.
Siehe dazu auch Kap. 3.2 im Dokument «C100 Besondere Bestimmungen, Lastenheft» und Dokument «C103_Liste der Spannweiten».

Zeit für Fragen: 0 Minuten
Tags:
  • 71321000: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71350000: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
  • 71356300: Technische Unterstützung
  • 71334000: Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
  • 71356400: Technische Planungsleistungen
  • 71323100: Planung von Stromversorgungssystemen
  • 71323200: Planung von Werksanlagen
  • 71315200: Bautechnische Beratung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. März 2024 Publikationsdatum
26. März 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen in SAP Ariba kann per Mail bei marcus.betten@swissgrid.ch angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt):

•Name der Beschaffung
•Vollständiger Lieferantenname gemäss Handelsregister, bei ARGE Name der ARGE
•Hauptadresse (Strasse, Ort, PLZ, Land)
•Kontaktperson (Vornamen, Nachname, E-Mailadresse)

23. Mai 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
23. April 2024 Frist für Fragen

Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich mit dem auf SAP Ariba hinterlegten Dokument 03_Vorlage_Anbieterfragen_u_Antworten.docx über die Ariba Event Messenger Funktion laufend eingereicht werden.
Für detailliertere Informationen zur Vorgehensweise siehe Kap. 4.3 der Verfahrensanweisung.

23. Mai 2024 Abgabetermin 23:59

Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden.

24. Mai 2024 Offertöffnung

Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 PRICE ZK1 - Preis (siehe Verfahrensanweisung)
25 QUALITY ZK2 - Auftrags- und Risikoanalyse (siehe Verfahrensanweisung)
25 QUALITY ZK3 - Referenzen der Schlüsselpersonen (siehe Verfahrensanweisung)
10 QUALITY ZK4 - Nachhaltigkeitsbestrebung (siehe Verfahrensanweisung)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Siehe dazu auch Kap. "5.10 Bietergemeinschaften" in der Verfahrensanweisung.

Eignungskriterien:

EK1 – Anbieterqualifizierung via SAP Ariba
EK2 – Hinreichende Befähigung der Anbieterin zur Auftragserfüllung
EK3 – Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Damit eine Anbieterin mit ihrem Angebot in diesem Verfahren berücksichtig werden kann, muss ihre Herkunft die Schweiz sein oder ihr Herkunftsstaat in einem Land liegen, mit welchem die Schweiz eine bilaterale oder multilaterale Vereinbarung über den gegenseitigen Marktzutritt vereinbart hat.
Die Anbieterin erklärt, dass Sie die Erbringerin der charakteristischen Leistung ist (Art 31, Abs 3 BöB) und ihr Herkunftsland der SECO Staatenliste entspricht (siehe SIMAP Marktzutrittsliste).

Geschäftsbedingungen:

siehe Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Erläuterungen zu Interessenkonflikten, Vorbefassung und Wettbewerbsvorteilen bei nachgelagerten Beschaffungen sind im Dokument C100 Besondere Bestimmungen, Ziffer 1.6 beschrieben

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstr. 31
5001 Aarau
Telefon: +41 58 580 26 06
E-Mail-Adresse:  
marcus.betten@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1397029 Massnahmen Bodenabstände Planer Phase 31 bis 53