Ausschreibung 1397029: Massnahmen Bodenabstände Planer Phase 31 bis 53
Publiziert am: 26. März 2024
Swissgrid AG
Analysen der Swissgrid haben ergeben, dass der geltende Bodenmindestabstand gemäss SSV, LeV oder NISV auf mehreren Spannweiten verschiedener Swissgrid-Trassen zwischenzeitlich nicht mehr eingehalten wird. Mit dem Projekt «Massnahmen Bodenabstände» soll zeitnah und schweizweit ein sicherheitsoptimierter Zustand im Umfeld der Bodenabstände erreicht werden. Ziel des vorliegenden Projekts ist die Umsetzung von Sofortmassnahmen zur Korrektur der ungenügenden Bodenabstände. Sofortmassnahmen im Sinne des vorliegenden Projekts sind Massnahmen, welche kein SÜL-Verfahren benötigen und welche sich in der Folge zeitnah realisieren lassen.
Die detaillierten Leistungsbestandteile sind im Dokument C100 ausgewiesen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 2 Wochen, 6 Tage |
Ort: |
Die Leistungserbringung erfolgt für diverse Trassen die vornehmlich in der Deutschschweiz verteilt sind. |
Zeit für Fragen: | 0 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. März 2024 | Publikationsdatum | |
26. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen in SAP Ariba kann per Mail bei marcus.betten@swissgrid.ch angefragt werden. Die folgenden Angaben sind in der E-Mail anzugeben (siehe auch hinterlegtes Merkblatt): •Name der Beschaffung |
23. Mai 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. April 2024 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich mit dem auf SAP Ariba hinterlegten Dokument 03_Vorlage_Anbieterfragen_u_Antworten.docx über die Ariba Event Messenger Funktion laufend eingereicht werden. |
23. Mai 2024 | Abgabetermin 23:59 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden. |
24. Mai 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Es wird dringend empfohlen so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Arbeitstage vor Abgabefrist mit der Angebotserstellung in SAP Ariba zu beginnen. Angebote dürfen nicht anderweitig (z.B. Mail, Post, persönliche Übergabe) übermittelt werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | ZK1 - Preis (siehe Verfahrensanweisung) |
25 | QUALITY | ZK2 - Auftrags- und Risikoanalyse (siehe Verfahrensanweisung) |
25 | QUALITY | ZK3 - Referenzen der Schlüsselpersonen (siehe Verfahrensanweisung) |
10 | QUALITY | ZK4 - Nachhaltigkeitsbestrebung (siehe Verfahrensanweisung) |
Zulassungsbedingungen
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Siehe dazu auch Kap. "5.10 Bietergemeinschaften" in der Verfahrensanweisung.
EK1 – Anbieterqualifizierung via SAP Ariba
EK2 – Hinreichende Befähigung der Anbieterin zur Auftragserfüllung
EK3 – Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Damit eine Anbieterin mit ihrem Angebot in diesem Verfahren berücksichtig werden kann, muss ihre Herkunft die Schweiz sein oder ihr Herkunftsstaat in einem Land liegen, mit welchem die Schweiz eine bilaterale oder multilaterale Vereinbarung über den gegenseitigen Marktzutritt vereinbart hat.
Die Anbieterin erklärt, dass Sie die Erbringerin der charakteristischen Leistung ist (Art 31, Abs 3 BöB) und ihr Herkunftsland der SECO Staatenliste entspricht (siehe SIMAP Marktzutrittsliste).
siehe Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Erläuterungen zu Interessenkonflikten, Vorbefassung und Wettbewerbsvorteilen bei nachgelagerten Beschaffungen sind im Dokument C100 Besondere Bestimmungen, Ziffer 1.6 beschrieben
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstr. 31
5001 Aarau
Telefon: +41 58 580 26 06
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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