Zuschlag 1395191: Umnutzung alte Umformerhalle (KZUF) / Kerzers / Generalplaner

Publiziert am: 9. Februar 2024

SBB AG, Immobilien, Development Betriebsobjekte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat. Zusätzlich hat die Zuschlagsempfängerin beim Zuschlagskriterium 2 aufgrund der Erfahrung der eingesetzten Schlüsselpersonen eine hohe Punktzahl erzielt.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 PRICE Wirtschaftlichkeit
30 QUALITY Qualifikation des Schlüsselpersonals
20 QUALITY Projektbezogene Auftragsanalyse

Berücksichtigte Anbieter

Gähler und Partner AG, Ennetbaden
CHF 1,703,410 exkl. MwSt., Der Preis beinhaltet den Grundauftrag sowie auch die Option "alte TRW".

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 02.12.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 69 Tage

Datum des Zuschlags:

09.02.2024


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB AG, Immobilien, Development Betriebsobjekte
Vulkanplatz 11
8048 Zürich
Telefon: +41 79 485 32 95
E-Mail-Adresse:  
esther.rueland@sbb.ch