Ausschreibung 1394729: N09 VC - Jct Chexbres - mobilité douce - APR GC, trafic et BAMO-ID9246

Publiziert am: 6. Februar 2024

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Der betroffene Strassenbereich ist die Kantonalstrasse (KS) unter der Kreuzung Chexbres auf der N09, Abschnitt 48: 600m der KS sind betroffen. Das Ziel ist die Umsetzung einer Route für sanfte Mobilität auf der KS758 unter dem Anschluss Chexbres zwischen der Kreuzung der KS und dem ch. des Chenevières (Gemeinde Chexbres) und der Kreisel am Eingang von Puidoux.

Der vorliegende Auftrag umfasst die Leistungen des Bauingenieurs (Projektverfasser APR und Bauleitung BL), Leistungen des Verkehrsingenieurs (Baustellenverkehrsmanagement und endgültige Beschilderung) sowie bestimmte Aufgaben zur Unterstützung des Bauherrn (BH) für alle Projektphasen vom Interventionsprojekt (MP) bis zur Inbetriebnahme (Phase 53).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Beim ASTRA, Filiale Estavayer-le-Lac
Beim ASTRA, Zentrale in Ittigen
Im Büro der Mandanten
Auf der Netzstrecke der betroffenen Nationalstrasse
Bei der Gebietseinheit der betroffenen Nationalstrasse
Bei den kantonalen Behörden
Bei den betroffenen Gemeinden.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Februar 2024 Publikationsdatum
6. Februar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die unten genannten Dokumente können auf SIMAP bis zum Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden (§ 1.4) :
P0_Cahier d'offre
P1_Projet de contrat
P2_Code de conduite
P3_Comportement sur les RN
P4_Cahier des charges
P5_Conditions générales KBOB 2020
P6_Dossier technique

28. März 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
11. März 2024 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in französischer, deutscher oder italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 18.03.2023 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

28. März 2024 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

4. April 2024 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

1. Juni 2024 Geplanter Projektstart
1. Juli 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft registriert.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunternehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Gemeinschaft nicht mehr angepasst werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
- Technische Fähigkeiten des Anbieters
- Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters
- Fähigkeit und Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK1.1 Referenzen des Anbieters
Ein Referenzobjekt über ein abgeschlossenes Arbeiten für ein verschiedene Phasen mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angaben von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters und der Referenzperson beim Auftraggeber.

EK1.2 Subunternehmer
Maximum 50% der Leistungen kann durch den Subunternehmer erbracht werden.

2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist gleich oder mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Einzureichende Dokumente
Dokumente die mit an Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
- Selbstdeklaration des Anbieters (unterschrieben)
- Selbstdeklaration Art. 29c Ukraine-Verordnung
- Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monaten sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

EK2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monaten nach Einreichung des Angebotes)
- Letzter Bericht der Revisionsstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV, FZ sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Nachweis der Zahlungen an die Steuerne (Gemeinde-, Kantons-, direkten Bundessteuern, MWSt. und Quellensteuer)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen, wie im Vertragsentwurf angegeben

3 FÄHIGKEIT UND VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN

EK3.1 Referenzen der Schlüsselpersonen
Eine Referenz pro Schlüsselperson (*) in einer gleichen Funktion oder als Stellvertreter eines bereits realisierten Projektes mit vergleichbarer Komplexität und den Angaben des Zeitraums, Honorarbeträge des Anbieters, der Globalkosten, der bereits realisierten Phasen, die geleisteten Leistungen und mit Angaben der auskunftsberechtigten Kontaktperson.

(*) Für die Befähigung des Anbieters: Die Personen welche die Funktion des Projektleiters (Spezialist T/U) und die Funktion des Verkehrsspezialist werden als Schlüsselpersonen wahrgenommen.

EK3.2 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung an den übrigen Projekten.

(*) Für die Befähigung des Anbieters: Die Personen welche die Funktion des Projektleiters (Spezialist T/U) und die Funktion des Verkehrsspezialist werden als Schlüsselpersonen wahrgenommen.

EK3.3 Sprachliche Anforderungen
Die Schlüsselpersonen müssen mindestens folgende Französischkenntnisse besitzen:
- Projektleiter (Spezialist T/U): C1
- Verantwortlicher ÖBL: B2
- Verkehrsspezialist: B2
Die erwähnten Sprachanforderungen basieren auf ein anerkanntes Europäisches Wissen. Der Anbieter muss die Excel-Tabelle "Sprachanforderungen" ausfüllen und die entsprechenden Zeugnisse und Beweisstücke seines Niveaus beifügen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1 BESONDERE FÄHIGKEITEN UND REFERENZEN VON SCHLÜSSELPERSONEN [40%]

ZK1.1 Projektleiter (Spezialist T/U) [15%]

Beweiselemente:
- Referenzen der Person in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem vergleichbaren, komplexen Projekt
- CV der Schlüsselperson (Diplom, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, Phasen, Karrierenverlauf)
Beurteilungselement:
- Aus- und Weiterbildung, Mitglied der Expertenkommission bezüglich der Anforderungen im Projekt.
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre in den betroffenen Bereichen inkl. Qualität und den entsprechenden passenden Projekten

ZK1.2 Verkehrsspezialist [15%]

Beweiselemente:
- Referenzen der Person in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem vergleichbaren, komplexen Projekt
- CV der Schlüsselperson (Diplom, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, Phasen, Karrierenverlauf)

Beurteilungselement:
- Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang der betroffenen Fachbereiche
- Einhaltung der Expertenkommission bezüglich der Anforderungen im Projekt.
Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich inkl. Qualität und den entsprechenden passenden Projekten

ZK1.3 Verantwortlicher ÖBL [10%]

Beweiselemente:
- Referenzen der Person in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem vergleichbaren, komplexen Projekt
- CV der Schlüsselperson (Diplom, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, Phasen, Karrierenverlauf)

Beurteilungselement:
- Aus- und Weiterbildung, Mitglied der Expertenkommission bezüglich der Anforderungen im Projekt.
Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich als Bauherrenunterstützung inkl. Qualität und den entsprechenden passenden Projekten

ZK2 AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QUALITÄTSMANAGEMENT-KONZEPT, RISIKOANALYSE, NACHHALTIGKEITSANALYSE [30%]

Beweiselemente:
- Analyse der Aufgabe
- Vorgehensvorschlag und detaillierte Planung
- Organisation des Projekts (Organigramme,…)
- Risikoanalyse und Nachhaltigkeitsanalyse

Beurteilungselement:

Aufgabenanalyse :
- Identifizierung der Rahmenbedingungen, die mit dem Projekt verbunden sind
- Identifizierung der Haupt- und Sonderaufgaben im Zusammenhang mit dem vorgelegten Mandat

Vorschläge für das weitere Vorgehen :
- Angemessenheit und Effizienz des vorgeschlagenen Verfahrens für die Durchführung des ausgeschriebenen Mandats
- Relevanz und Angemessenheit der Detailplanung
- Identifizierung und Beschreibung von Projektoptimierungsmöglichkeiten

Organisation des Projektes :
- Relevanz und Effizienz des Anbieters für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags

Risikoanalyse (Maximum 5) und Nachhaltigkeitsanalyse (Maximum 3) :
- Identifizierung projektspezifischer Risiken und Relevanz der damit verbundenen Maßnahmen
- Identifizierung und Konkretisierung von Herausforderungen und Chancen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung.

Für alle Beweise:
- Sinn der Zusammenhänge
- Klarheit der Dokumente

ZK3 PREIS [30%]

Beweiselemente:
- Höhe des finanziellen Angebots

Beurteilungselement:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.

Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0 Nicht beurteilbar /==/ Keine Angabe
1 Sehr schlecht erfüllt /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2 Schlecht erfüllt /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Erfüllt /==/ Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Gut erfüllt /==/ Qualitativ gut
5 Sehr gut erfüllt /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag
zur Zielerreichung
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4) Ausschluss, Vorbefassung
Keine

5) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

6) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch