Zuschlag 1394523: N08.64 Brünig Gnoll - Kurve Wacht - PV inkl. ÖBL - Nachtrag 3

Publiziert am: 2. Februar 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Die dem Vertrag zugrundeliegende Leistung wurde im offenen Verfahren beschafft. Die Zusatzleistungen aufgrund der höheren Bausumme gegenüber der ursprünglichen Beschaffung wurden bewilligt. Die nachofferierten Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit dem Grundauftrag, da die massivhöheren Baukosten erst im Zuge der AP-Neuauflage erkannt wurden. Ein Anbieterwechsel würde zu Knowhow- und Zeitverlust sowie zu erhöhtem Koordinationsaufwand und Mehrkosten führen. Aus diesen Gründen wurde auf einen Anbieterwechsel und der Auftrag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Lombardi AG, Luzern
CHF 615,954 , Die Ingenieurgemeinschaft ZEO-Lombardi besteht aus den Unternehmungen: Lombardi AG in Luzern und Ingenieurbüro ZEO AG in Alpnach Dorf

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

26.01.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch