Ausschreibung 1394459: Doc1833384894 - Planer Sofortmassnahmen Bärenburg-Sils
Publiziert am: 21. Februar 2024
Swissgrid AG
Bei der Freileitung Bärenburg - Sils müssen diverse Instandhaltungs- und Erneuerungsmassnahmen vorgenommen werden. Der Auftrag für das Engineering und die Planung des vorliegenden Projektes umfasst die folgenden Phasen gemäss Swissgrid-Modell: Bauprojektphase, Plangenehmigungsphase, Ausschreibungs- und Realisierungsphase; diese Phasen entsprechen weitgehend dem SIA-Phasenmodell.
Die detaillierte Beschreibung der Leistungen ist im Lastenheft (Dokumente C) ersichtlich.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gemäss den Angaben im Dokument C100. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Februar 2024 | Publikationsdatum | |
21. Februar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Auf simap.ch können nur das Dokument «0_Verfahrensanweisung», das Merkblatt «01_Angebotseinreichung via SAP Ariba_OV» sowie das Dokument «C100, Lastenheft» bezogen werden. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind nur über SAP Ariba erhältlich. |
5. April 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. März 2024 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegebenen Frist ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion laufend eingereicht werden. Es werden keine in anderer Form eingereichten Fragen beantwortet und es werden auch keine mündlichen Auskünfte erteilt. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Anbieterinnen, welche sich zur Teilnahme an der Ausschreibung angemeldet haben auf SAP Ariba zur Verfügung gestellt. Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. |
9. April 2024 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht akzeptiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgängige Erfassung als Teilnehmer auf SAP Ariba eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Tagen erfordert (siehe Merkblatt «01_Angebotseinreichung via SAP Ariba_OV» sowie Verfahrensanweisung zur Ausschreibung). |
10. April 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht akzeptiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgängige Erfassung als Teilnehmer auf SAP Ariba eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Tagen erfordert (siehe Merkblatt «01_Angebotseinreichung via SAP Ariba_OV» sowie Verfahrensanweisung zur Ausschreibung). |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
35 | PRICE | ZK1: Angebotspreis |
35 | QUALITY | ZK2: Planerteam |
25 | QUALITY | ZK3: Auftrags- und Risikoanalyse |
5 | QUALITY | ZK4: Nachhaltigkeitsbestrebungen |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem der Mitglieder zu übertragen. Sie haften solidarisch. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Eine Arbeitsgemeinschaft muss sich auf Ariba für die ausgeschriebene Swissgrid-Warengruppe vor der Angebotsabgabe in SAP-Ariba qualifizieren. Sie muss sämtliche Unterlagen der federführenden Firma zur Qualifizierung der Arbeitsgemeinschaft einreichen, dies auch dann, wenn die federführende Firma selbst bereits qualifiziert ist.
Im Falle eines Zuschlags an eine Arbeitsgemeinschaft muss diese:
- Ggf. eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Als Nachweis ist der Swissgrid AG eine entsprechende Bestätigung des Versicherers im Original bis spätestens einen Monat nach Vertragsunterzeichnung abzugeben.
- Ggf. ein eigenes Konto einrichten, auf das die Swissgrid AG ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Die Kontonummer muss spätestens vor der Vertragsunterzeichnung bekannt sein.
- Ggf. eine eigene MWSt.-Nr. bei der eidgenössischen MWSt.-Verwaltung beantragen. Die Swissgrid AG erwartet die Bestätigung über die Eintragung der Arbeitsgemeinschaft in das Register der Steuerpflichtigen und die Bekanntgabe der MWSt.-Nr. vor der Vertragsunterzeichnung.
- Sich in SAP Ariba registrieren oder seine Registrierungsdaten aktualisieren.
siehe Unterlagen
EK1: Qualifizierung via SAP Ariba
EK2: Hinreichende Befähigung der Anbieterin zur Auftragserfüllung
EK3: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Zusätzliche Informationen
Keine.
Siehe AGB der Swissgrid AG (Teil B der Ausschreibungsunterlagen).
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Erläuterungen zu Interessenkonflikten, Vorbefassung und Wettbewerbsvorteilen bei nachgelagerten Beschaffungen sind im Dokument C100 Lastenheft, Ziffer 1.6 beschrieben.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Telefon: +41585803227
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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