Ausschreibung 1392251: N01.02 080177-Upn.Ferney-Coppet–Spéc. gestion mat. MK/AP+MP/DP(9116)

Publiziert am: 26. Januar 2024

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Das Bundesamt für Straßen (OFROU) leitet das Projekt "N01/Section 2 & 6 UPlaNS Vengeron-Coppet-Nyon", sowie die Projekte "Suppression Goulet Vengeron - Coppet 3ème voie" und "Suppression Goulet Coppet - Nyon 3ème voie", im Weiteren als "VCN-Projekt" bekannt. Es soll den Unterhalt des Abschnitts zwischen Vengeron und Nyon im Rahmen der UPlaNS sicherstellen und Engpässe durch die Einrichtung einer dritten Fahrspur auf der Nationalstrasse N01 im Bereich Vengeron-Coppet-Nyon zwischen km 14.485 und 33.450 zu beseitigen.
Das VCN-Projekt wurde einem globalen Erhaltungskonzept (EK) und einem generellen Projekt (GP) unterzogen. Dieses Mandat umfasst die Leistungen eines Spezialisten für Baustoff- und Abfallmanagement, um die folgenden Phasen zu erstellen: MK, AP, MP und DP.
Die wichtigsten vorgesehenen Leistungen sind :
- die Erstellung eines Konzepts für die Abfall- und Materialwirtschaft
- die proaktive Unterstützung für die Minimierung und Wiederverwertung aller Bauabfälle, usw.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Beim ASTRA, Filiale Estavayer-le-Lac
Beim ASTRA, Zentrale in Ittigen
Im Büro der Mandanten
Auf der Netzstrecke der betroffenen Nationalstrasse
Bei der Gebietseinheit der betroffenen Nationalstrasse
Bei den kantonalen Behörden
Bei den betroffenen Gemeinden.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Januar 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die unten genannten Dokumente können auf SIMAP bis zum Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden (§ 1.4).

Da das Dokument P6 zu voluminös ist, um es auf SIMAP zu hinterlegen, ist es unter folgendem Link verfügbar:
http://www.ofrou.ch/simap/DAO9116_P6.zip

Bitte beachten Sie, dass das Herunterladen einige Minuten dauert.

12. Februar 2024 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in französischer, deutscher oder italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 19.02.2024 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

25. März 2024 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

27. März 2024 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.1, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

10. Juni 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft registriert.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunternehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Gemeinschaft nicht mehr angepasst werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

Technische Fähigkeiten des Anbieters
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters
Fähigkeit und Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK1.1 Referenzen des Anbieters

Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit Angaben von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführten Arbeiten / Leistungen des Anbieters und der Referenzperson beim Auftraggeber.

EK1.2 Subunternehmer

Maximum 50% der Leistungen kann durch den Subunternehmer erbracht werden.

2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS

EK2.1 Jahresumsatz

Der Jahresumsatz des Anbieters ist gleich oder mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Einzureichende Dokumente

Dokumente die mit an Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
- Selbstdeklaration des Anbieters (unterschrieben)
- Selbstdeklaration Art. 29c Ukraine-Verordnung
- Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als drei Monate sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

EK2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als drei Monate nach Einreichung des Angebotes).
- Letzter Bericht der Revisionsstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen, wie im Vertragsentwurf angegeben

3 FÄHIGKEIT UND VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN

EK3.1 Referenzen der Schlüsselpersonen

Eine Referenz des Schlüsselpersonen [*] in einer gleichen Funktion oder als Stellvertreter eines bereits realisierten Projektes mit vergleichbarer Komplexität und den Angaben des Zeitraums, Honorarbeträge des Anbieters, der Globalkosten, der bereits realisierten Phasen, die geleisteten Leistungen und mit Angaben der auskunftsberechtigten Kontaktperson.

EK3.2 Verfügbarkeit

Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen [*] grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung an den übrigen Projekten.

EK3.3 Sprachliche Anforderungen

Die Schlüsselpersonen müssen mindestens folgende Französischkennnisse besitzen: C1
Die erwähnten Sprachanforderungen basieren auf ein anerkanntes Europäisches Wissen. Der Anbieter muss die Excel-Tabelle "Sprachanforderungen" ausfüllen und die entsprechenden Zeugnisse und Beweisstücke seines Niveaus beifügen.

(*) Für die Befähigung des Anbieters: die Person, welche die Funktion des Projektleiters hat, wird als Schlüsselperson wahrgenommen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1 SPEZIFISCHE FÄHIGKEITEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN [40%]

ZK1.1 Projektleiter [30%]

Beweiselemente:
- Referenzen der Person in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexität
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, bereits abgeschlossene, Karriereverlauf)

Beurteilungselemente:
- Aus- und Weiterbildung, Mitglied der Expertenkommissionen bezüglich der Anforderungen im Projekt.
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Angemessenheit des Referenzobjekts mit dem Markt, ausgeübten Funktionen für die Referenzprojekte. Qualität der erbrachten Leistungen für diese Referenzprojekte.

ZK1.2 Stellvertreter des Projektleiters [10%]

Beweiselemente:
- Referenzen der Person in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexität
- Lebenslauf der Schlüsselperson (Diplome, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, bereits abgeschlossene Phasen, Karriereverlauf)

Beurteilungselemente:
- Aus- und Weiterbildung, Mitglied der Expertenkommissionen bezüglich der Anforderungen im Projekt.
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Angemessenheit des Referenzobjekts mit dem Markt, ausgeübten Funktionen für die Referenzprojekte. Qualität der erbrachten Leistungen für diese Referenzprojekte.

ZK2 AUFGABEN-, RISIKEN UND NACHHALTIGKEITSANALYSE, VORGEHENSVORSCHLAG, QUALITÄTSMANAGEMENT-KONZEPT, PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS UND INNOVATION [30%]

Beweiselemente:
- Aufgabenanalyse
- Vorgehensvorschlag
- Projektorganisation
- Risiken- (5 Risiken) und Nachhaltigkeitsanalyse (5 Möglichkeiten)
- Innovationvorschläge

Bewertungselemente:
Aufgabenanalyse:
- Identifizierung der Rahmenbedingungen, die mit dem Projekt verbunden sind
- Identifizierung der Haupt- und Sonderaufgaben im Zusammenhang mit dem vorgelegten Mandat

Vorgehensvorschlag:
- Angemessenheit und Effizienz des vorgeschlagenen Verfahrens für die Durchführung des ausgeschriebenen Mandats

Projektorganisation:
- Relevanz und Effizienz des Anbieters für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags

Risiken- und Nachhaltigkeitsanalyse:
- Identifizierung projektspezifischer Risiken und Relevanz der damit verbundenen Massnahmen (5 Risiken)
- Identifikation und Konkretisierung von Herausforderungen und Risiken im Bereich der Nachhaltigkeit (5 Möglichkeiten)

Innovationvorschläge
- Vorschläge und Beschreibungen von innovativen Lösungen. Insbesondere Relevanz und Effizienz in Bezug auf Materialmanagement und Nachhaltigkeit.

ZK3 PREIS [30%]

Beweiselemente:
- Höhe des finanziellen Angebots

Bewertungselemente:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.

Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5
0 Nicht beurteilbar /==/ Keine Angabe
1 Sehr schlecht erfüllt /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2 Schlecht erfüllt /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Erfüllt /==/ Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Gut erfüllt /==/ Qualitativ gut
5 Sehr gut erfüllt /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (höchste Note) x 100 = 500 Punkte

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie der Verfügbarkeit der Kredite.

4) Ausschluss, Vorbefassung
Die folgenden Büros, die jeweiligen Subunternehmer, sowie alle Unternehmen, die eine enge rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zu ihnen haben, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen, da sie zur Ausarbeitung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beigetragen haben:
- Groupement CSD-Risse (CSD Ingénieurs SA im Lausanne und Risse Engineering SA im Villars-sur-Glâne) und der Subunternehmer Lhomme et Simos Associés Ingénieurs Conseils Sàrl im Pully
Die folgenden Büros, ihre jeweiligen Subunternehmer sowie alle Unternehmen, die eine enge rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zu ihnen haben, gelten als vorbeteiligt (die Büros nehmen an der aktuellen Phase teil) und sind daher von diesem Verfahren ausgeschlossen:
- Groupement STA (Schopfer et Niggli SA im Lausanne, T ingénierie (Genève) SA im Genève und AFRY Suisse SA im Lausanne).
- Groupement Emma D (Bureau d’ingénieurs civils Mauler SA im Neuchâtel, DIC SA im Aigle, Emch+Berger AG Bern im Bern, Emch+Berger SA Lausanne im Lausanne und MGI Ingénieurs SA im Châtel-St-Denis).
- Groupement GAP (Prona Romandie SA im Yverdon-les-Bains, Grolimund + Partner AG im Bern und Bureau d’ingénieurs A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt im Bâle).
- Groupement AG-Ing 3 (AFRY Suisse SA im Corcelles und GESTE Engineering SA im Renens)
- RGR Robert-Grandpierre et Rapp SA im Lausanne.
- Haller Wasser + Partner SA, im Genève.
- OPAN concept SA, im Neuchâtel.

5) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

6) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
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