Ausschreibung 1391587: MP-160010, N01-42 PZO, PV Tra., KuBa, Entw.

Publiziert am: 26. Januar 2024

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Das Projekt N01/42, 46 Verzw. ZH Nord – Verzw. ZH-Ost – Verzw. Brüttisellen (PZO) sieht die Verminderung der vorhandenen Leistungsengpässe im Bereich der Verzweigung Brüttisellen bis Zürich Ost und die Verbesserung des Verkehrsflusses vor. Dazu sind die Einrichtung einer permanenten Pannenstreifenumnutzung (PUN) und diverse bauliche Massnahmen an Trassee und Kunstbauten vorgesehen. Weitere Projektbestandteile bilden die Lärmsanierung (Neubau 5 LSW, Ersatzneubau 1 LSW), die Strassenabwasserbehandlung (Neubau 2 SABA) sowie die Revitalisierung von zwei Bachabschnitten (Dorf- und Furtbach).
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Weiter Informationen siehe Ziffer 4.6


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Projektperimeter N01/42, 46 Verzw. ZH-Nord - Verzw. ZH-Ost - Verzw. Brüttisellen (Schweiz, Kanton Zürich, Gemeinden Stadt Zürich, Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Dübendorf).
Weitere Orte der Leistungserbringung sind: Raum Zürich und Winterthur (Sitzungen) sowie Standorte des Auftragnehmers

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Januar 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

12. Februar 2024 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 22.02.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 12.02.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

26. März 2024 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Unternehmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

4. April 2024 Offertöffnung

Für vorbefasste Unternehmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

3. März 2025 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung / -referenz)

EK2: Nachweis wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit

EK3: Qualifikation der Schlüsselperson Chefbauleiter/in

EK4: Nachweis Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

EK5: Nachweis bezüglich Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Für den Anbieter: 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK2: Für den Anbieter: Jahresumsatz > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

Zu EK3: Für die Schlüsselperson Chefbauleiter/in: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK4: Für die Schlüsselperson «Chefbauleiter/in» und die weitere Fachperson «Chefbauleiter/in Stv.»: Nachweis, dass die Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und firmeninternen Aufgaben.

Zu EK5: Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Keine.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Ausschluss: Die F. Preisig AG, Bauingenieure und Planer als Bauherrenunterstützerin und Verfasserin der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen ist vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Lombardi SA Ingegneri Consulenti als externe Oberbauleitung ist vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Der Anbieter bestätigt, dass die Verfügbarkeit der offerierten Schlüsselpersonen gemäss Angebot und vorgesehener Vertragsurkunde verbindlich und ohne Vorbehalt dem Auftraggeber zugesichert werden. Die Schlüsselpersonen gelten hinsichtlich ihrer Qualifikation und Erfahrung (Referenzen) als integrierender Bestandteil der Angebotsbewertung.

6. Aufgrund der in zeitlicher Hinsicht noch nicht sichergestellten Finanzierung ist eine Verschiebung der Bauarbeiten möglich.
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--> Ziff. 2.6 (Fortsetzung)
Das vorliegende Mandat PV T/K/Entw. (Bau-IBN) umfasst im Wesentlichen sämtliche für die ASTRA-Projektphasen «Ausführung» und «Inbetriebnahme/Abschluss» zu erbringenden Ingenieurleistungen in den Fachbereichen Trassee, Kunstbauten und Entwässerung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1391587 MP-160010, N01-42 PZO, PV Tra., KuBa, Entw.