Ausschreibung 1390737: (b24010) 3462 ACCRA

Publiziert am: 31. Januar 2024

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Schweizer Botschaft für Ghana, Togo und Benin liegt im Quartier North Ridge in Accra. Die Schweizer Regierung hat vor, die vier Gebäude, die zur Schweizer Botschaft in Accra gehören (die Kanzlei, die Botschafterresidenz sowie zwei nahe gelegene Gebäude mit Wohnungen für die Mitarbeitenden), zu renovieren und zu erweitern.
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) will in Accra eine nachhaltige Immobiliensituation schaffen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die lokale Vertretung ihre Aufgaben erfüllen und ihren Pflichten nachkommen kann.

Fortsetzung siehe Ziffer 4.6.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Accra, Ghana

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71248000: Projektaufsicht und Dokumentation
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. Januar 2024 Publikationsdatum
31. Januar 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

11. März 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
14. Februar 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. März 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Das Angebot, einschliesslich aller erforderlichen Nachweise, wird nur dann in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht wurde.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

22. März 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL, Fellerstrasse 21, 3003 Bern (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Das Angebot, einschliesslich aller erforderlichen Nachweise, wird nur dann in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht wurde.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

3. Juni 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE ZK 1 Preis (exkl. MWST)
25 QUALITY ZK 2.1 Referenzauskunft zum Anbieter
10 QUALITY ZK 2.2 Referenzauskunft zu Schlüsselperson(en)
10 QUALITY ZK 4 Nachhaltigkeit
25 QUALITY ZK 5 Präsentation / Gespräch

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in USD zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Vom Anbieter mit Offerteingabe zu liefernde Nachweise:

EK 1 Fachliche und technische Leistungsfähigkeit

EK 1.1 Referenzen Anbieter:
Referenzen des Anbieters über die Ausführung eines vergleichbaren Projekts in den letzten 10 Jahren (insbesondere in Bezug auf Erweiterungen von Gebäuden, Verwaltungsgebäuden, Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden).
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.

EK 1.2 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen:
Der Anbieter verfügt über ausreichendes, geeignetes und englischsprechendes Personal (mindestens 200 Stellenprozente) zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens. (Bauleiter/-in muss vor Ort sein).
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.

EK 1.3 Referenzen Schlüsselperson:
Referenzen der Schlüsselperson über die Ausführung zweier vergleichbarer Projekte (insbesondere in Bezug auf neue Gebäude, Verwaltungsgebäude, Wohngebäude, öffentliche Gebäude), die in den letzten 10 Jahren realisiert wurden. Es ist auch möglich, ein Referenzprojekt zu nennen, bei dem die Schlüsselperson für einen früheren Arbeitgeber tätig war oder das bereits in den Referenzen des Anbieters angegeben wird.
Ausführliches dazu finden Sie auf Formular 4.
Die Referenzen des Anbieters werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK 2 verwendet.

Bitte beachten Sie:
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf den Formularen 3 und 4 angegebenen Referenzpersonen zu kontaktieren, um die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Auftraggeber sowie deren Vertreterinnen und Vertreter die Referenzpersonen kontaktieren können. Ist das nicht der Fall, so behalten sich diese vor, die Referenz als ungültig auszuschliessen.
Es werden alle Referenzen berücksichtigt, allerdings sind diejenigen, die für dieses Projekt relevant und mit diesem Projekt vergleichbar sind, bei der Bewertung von Vorteil.

EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Von der Unternehmung auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber);
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes;
- Gültiger Versicherungsnachweis oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmen abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den allgemeine Geschäftsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2020.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Artikel 12 BöB müssen die folgenden Selbstdeklarationen unterzeichnet und eingereicht werden:
Formular 1a - Selbstdeklaration gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)
Formular 1b - Unbefangenheitserklärung
Die Formulare 1a und 1b finden sich in Anhang A – Angebot und Nachweise für Beschaffungsverfahren für Planerleistungen.
Anhang H, der die Antikorruptionserklärung, die Geheimhaltungsvereinbarung, die Selbstdeklaration und den Nachweis der Teilnahmebedingungen umfasst.

Sonstige Angaben:

Fortsetzung aus Ziffer 2.6:

Das Kanzleigebäude muss modernisiert und erweitert werden, um den Anforderungen an eine zeitgemässe Botschaft zu genügen. Zudem muss es gegen Erdbeben verstärkt werden, um den aktuellen Schweizer Gebäudesicherheitsstandards zu entsprechen.
Die angrenzende Botschafterresidenz sowie die beiden nahe gelegenen Wohngebäude der Mitarbeitenden müssen ebenfalls gegen Erdbeben verstärkt werden.
Während der Bauarbeiten wird die Schweizer Botschaft von der Botschafterresidenz aus arbeiten, die dahingehend umgebaut wird, dass die Kanzlei zu diesem Zweck vorübergehend darin untergebracht werden kann.

Wir suchen nach einem lokalen Architekten, der den Bauherrn bei der Planung, bei der Entwicklung und beim Bau der Gebäude vertritt, die Schweizer Architekten unterstützt und sicherstellt, dass das Projekt innerhalb der vorgegebenen Zeit und des vorgegebenen Budgets sowie in der vorgegebenen Qualität fertiggestellt wird.

Das Projekt ist in drei Teile unterteilt, die, wie im beiliegenden Terminprogramm umrissen, gleichzeitig umgesetzt werden sollen.
3462.007 Erdbebenverstärkung der Wohngebäude 1 und 2 der Mitarbeitenden
3462.008 Erweiterung und Erdbebenverstärkung der Kanzlei sowie Erdbebenverstärkung der Residenz
3462.010 Umbau der Residenz zu einer zeitgemässen Kanzlei

Weitere Details zu diesem Projekt finden sich in den dazugehörigen Gebäudebeschreibungen und -zeichnungen.

1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 4.2 des vorgesehenen Vertrages für Planerleistungen (Anhang B).
4. Die Angaben finden sich im Anhang A auf dem Formular 7.
5. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 3.4 des vorliegenden Dokuments. Siehe auch Ziffer 4.4 des vorgesehenen Vertrages für Planerleistungen (Anhang B)
6. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1390737 (b24010) 3462 ACCRA