Zuschlag 1390601: Ressourcen Nationales Geologisches Modell NGM

Publiziert am: 18. Januar 2024

Swisstopo / armasuisse

Den Zuschlag erhält die Firma Digikarto Andreas Baumeler. Sie hat nach Erfüllung der Eignungskriterien und Leistungsanforderungen sowie der Bewertung aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72224000: Beratung im Bereich Projektleitung
  • 79999100: Scanning
  • 71354000: Kartografiedienste
  • 71354100: Digitalisierte Kartenerstellung
  • 71248000: Projektaufsicht und Dokumentation
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 3:

    Produktionsunterstützung geologische Kartografie


Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 PRICE Preis
10 QUALITY Experience/references
5 QUALITY Kenntnisse der Geologie der Schweiz
15 QUALITY Fachlich-technische Kenntnisse «Geologische Kartografie»
10 QUALITY Fachlich-technische Kenntnisse «GIS» und «Adobe Illustrator»
5 QUALITY Technischer Support bei der Erstellung geologischer Datensätze
25 QUALITY Konzeptionelle Weiterentwicklung

Berücksichtigte Anbieter

Digikarto Andreas Baumeler, Zürich
CHF 681,030 - CHF 914,526

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 19.10.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 91 Tage

Datum des Zuschlags:

18.01.2024


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

swisstopo / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: +41 58 463 23 23
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1390601 Ressourcen Nationales Geologisches Modell NGM