Ausschreibung 1390519: Knoten Olten 2035++ - Generalplaner Bau inkl. BIM, Phasen 31-53 New

Publiziert am: 9. April 2024

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Der Knoten Olten ist im SBB-Netz zentral für den Ausbau des schweizweiten Bahnangebots. Damit die erwartete Passagier- und Verkehrsentwicklung abgedeckt werden kann, muss der Bahnknoten Olten – eng abgestimmt auf die erforderlichen Substanzerhaltungsmassnahmen und die zahlreichen Nachbarprojekte – ausgebaut werden. Die SBB plant deshalb in den nächsten ca. 15 Jahren die Realisierung verschiedener Infrastruktur- und Immobilien-Projekte zur Ertüchtigung resp. zum Ausbau des Bahnknotens.
Die Infrastrukturprojekte umfassen im Wesentlichen den Umbau der Publikumsanlagen im Personenbahnhof und Massnahmen zum Substanzerhalt im Rangierbahnhof, den Stellwerkersatz, die Abstellanlage Dulliken sowie den Substanzerhalt des Bahnhofs Olten Hammer. Die Immobilienprojekte umfassen hauptsächlich das Logistikzentrum Tannwaldstrasse und den Umbau der Mittelinsel im Bahnhof Olten.

Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1_Projekt- und Leistungsbeschrieb


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Monat
Ort:

Olten

Zeit für Fragen: 4 Stunden, 4 Minuten
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. April 2024 Publikationsdatum
9. April 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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3. Mai 2024 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

7. Juni 2024 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Eingabe der Angebote für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail
(daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Die Angebote sind in zwei getrennten verschlossenen Umschlägen unter Verwendung der vor-gegebenen Unterlagen mit folgender Aufschrift einzureichen.

Technischen Teil gemäss Formular F1.1
«NICHT ÖFFNEN – Knoten Olten 2035++ - Generalplaner Bau inkl. BIM,
technisches Angebot»

Kommerziellen Teil gemäss Formular F1.2
«NICHT ÖFFNEN – Knoten Olten 2035++ - Generalplaner Bau inkl. BIM,
kommerzielles Angebot»

Kein Teil des "technischen" Angebots darf im "kommerziellen" Paket enthalten sein und umgekehrt. Weder im technischen Teil noch im Begleitschreiben darf ein Preiselement enthalten sein

12. Juni 2024 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Eingabe der Angebote für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail
(daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Die Angebote sind in zwei getrennten verschlossenen Umschlägen unter Verwendung der vor-gegebenen Unterlagen mit folgender Aufschrift einzureichen.

Technischen Teil gemäss Formular F1.1
«NICHT ÖFFNEN – Knoten Olten 2035++ - Generalplaner Bau inkl. BIM,
technisches Angebot»

Kommerziellen Teil gemäss Formular F1.2
«NICHT ÖFFNEN – Knoten Olten 2035++ - Generalplaner Bau inkl. BIM,
kommerzielles Angebot»

Kein Teil des "technischen" Angebots darf im "kommerziellen" Paket enthalten sein und umgekehrt. Weder im technischen Teil noch im Begleitschreiben darf ein Preiselement enthalten sein

27. September 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2039 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Hinreichende Befähigung in der BIM-Methodik

EK3: openBIM-Tauglichkeit der eingesetzten BIM-Plattformen und -Tools

EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweis zu EK1:

N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik und für jeden der folgenden Bereiche:

- Gesamtleitung / Gesamtkoordination mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 50 Mio. exkl. MWST
- Ingenieurbau Tiefbau mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 20 Mio. exkl. MWST
- Ingenieurbau Tragkonstruktion mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 20 Mio. exkl. MWST
- Bahnzugang / Architektur mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 20 Mio. exkl. MWST
- Chefbauleitung mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 20 Mio. exkl. MWST

Mehrere Bereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Nachweis zu EK2:
N2: 1 Projektreferenz, welche die Erfahrung mit der BIM-Methodik in einer vergleichbaren Aufgabenstellung aufzeigt.

Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter ei-ne Bestätigung des Subplaners beizu-legen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Nachweis zu EK3:
N3: Nachweis, dass die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen BIM-Plattformen und -Tools die openBIM-Arbeitsweise und den openBIM-Austausch ermöglichen.

Nachweis zu EK4:
N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1)
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.

2)
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhostrasse 12
4600 Olten
Telefon: +00 00 000 00 00
E-Mail-Adresse:  
lukas.rauchenstein@sbb.ch