Ausschreibung 1385111: 390080 Tunnel Täsch Zermatt – Geologie-Hydrogeologie
Publiziert am: 21. Dezember 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Zermatt ist über die Bahn und eine bewilligungspflichtige Strasse erreichbar. Bei grösseren
Umweltereignissen (Lawinen, Steinschläge) sind oft beide Verkehrswege geschlossen, so dass Zermatt nur
per Luftweg erreichbar ist. Damit in Zukunft die Erreichbarkeit von Zermatt ab Täsch sichergestellt werden
kann, soll die Bahnstrecke vor Umwelteinflüssen geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein neuer
Tunnel zwischen Täsch und Zermatt vorgesehen. Das Vorprojekt wurde erarbeitet und auf Ende November
2023 abgeschlossen. Gesucht wird ein Spezialist Geologie und Hydrogeologie über die SIA Phasen 32-53.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistung wird am Standort des Projektes, bei der MGB und des Beauftragten erbracht. Die |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
22. Dezember 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. Februar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. Februar 2024 | Frist für Fragen | None |
8. März 2024 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
13. März 2024 | Offertöffnung | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
1. Juli 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2037 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
35 | PRICE | Preis |
45 | QUALITY | Fachkompetenz Schlüsselpersonen |
20 | QUALITY | Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Federführung muss einer Anbieterin der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten
sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe
der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK1: Fachkompetenz in den Bereichen Geologie und Hydrogeologie
EK2: Ressourcen:
Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen des Anbieters und des Schlüsselpersonals zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK3: Finanzielle Leistungsfähigkeit des Anbieters
EK1: Ein Referenzprojekt über geologische Untersuchungen und
Beratungen eines Neubaus im Tunnelbau (Bahn- oder Strassentunnel) mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung in den letzten 20 Jahren. Die Referenzprojekte müssen die SIA-Phasen 32-53 enthalten, das Plangenehmigungsverfahren muss ebenso abgeschlossen sein. Folgende Fachbereiche Geologie und Hydrologie müssen mit einen Projekt abgedeckt werden. Können die verlangten Phasen nicht mit einem Projekt abgedeckt werden, so können die fehlenden Phasen durch Hinzunahme eines zweiten Referenzprojektes abgedeckt werden.
EK2: Nachweis über ausreichende und verfügbare Ressourcen des Anbieters und des Schlüsselpersonals.
EK3: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit mittels gemitteltem Jahresumsatz der letzten drei Jahre.
Zusätzliche Informationen
keine
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalte der Auftraggeberin
Die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen unter Vorbehalt der
Zustimmung durch den Verwaltungsrat der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI), dem Vorbehalt der
Plangenehmigung und der Finanzierung durch das BAV. Aus diesen Umständen können keine Ansprüche
geltend gemacht werden.
Die MGI behält sich vor, Berichtigungen, Bereinigungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen
vorzunehmen, soweit dies aufgrund von Gesetz und Rechtsprechung gestattet ist. Diese werden gleichzeitig
allen Anbieterinnen schriftlich mitgeteilt, falls erforderlich unter Erstreckung der Angebotsfrist. Die
Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen, Bereinigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu
berücksichtigen.
Die MGI behält sich vor, die Erstreckung der Angebotsgültigkeit zu verlangen.
Widersprüche: Die Anbieterin ist jederzeit verpflichtet, die Auftraggeberin auf Widersprüche aufmerksam zu
machen. Wesentliche Fehler in den Ausschreibungsunterlagen sind durch die Anbieterin der
Ausschreibungsstelle zu melden.
Weitere Mandate im Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt TTZ
Der Zuschlagsempfänger der vorliegenden Publikation des Spezialisten Geologie - Hydrogeologie kann nicht
zugleich den Zuschlag für die Umweltplanung im Projekt Tunnel Täsch – Zermatt erhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 53 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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