Ausschreibung 1385013: 390080 Vermessung TTZ
Publiziert am: 15. Dezember 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Zermatt ist über die Bahn und eine bewilligungspflichtige Strasse erreichbar ist. Bei grösseren
Umweltereignissen (Lawinen, Steinschläge) sind oft beide Verkehrswege geschlossen, so dass Zermatt nur
per Luftweg erreichbar ist. Damit in Zukunft die Erreichbarkeit von Zermatt ab Täsch sichergestellt werden
kann, soll die Bahnstrecke vor Umwelteinflüssen geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein
neuer Tunnel zwischen Täsch und Zermatt vorgesehen. Das Vorprojekt wurde erarbeitet und auf Ende
November 2023 abgeschlossen. Gesucht wird ein Vermesser Phase 32 - 53 ohne Gesamtleitungsfunktion.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Dienstleistung wird am Standort des Projektes, bei der MGI und des Beauftragten erbracht. Die |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
15. Dezember 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Januar 2024 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über Simap beantwortet |
31. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
5. Februar 2024 | Offertöffnung | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. |
28. März 2023 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
35 | PRICE | Preis |
50 | QUALITY | Fachkompetenz |
15 | QUALITY | Auftragsanalyse |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Federführung muss einer Anbieterin der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten
sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe
der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen der KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2022.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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