Wettbewerb 1383623: Studienauftrag Perronzugang Margarethen und neue Margarethenbrücke

Publiziert am: 12. Dezember 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Kanton und SBB wollen im Westen des Bahnhofs Basel SBB den Zugang zu Bahn- und städtischem Nahverkehr ausbauen: die neue Margarethenbrücke soll mit einem Perronzugang den Anforderungen von Bahn-, Tram-, Velo- und Fussverkehr entsprechen. Im Studienauftrag «Perronzugang Margarethen und neue Margarethenbrücke» wird gemeinsam ein Entwurfsprojekt für das Bauwerk und ein Planungsteam für die weitere Zusammenarbeit gesucht.

Im Studienauftrag wird eine gesamthaft überzeugende Lösung mit hohen Nutzungsqualitäten gesucht, welche die Anforderungen der verschiedenen Zeithorizonte 2035 und «Zielzustand» aufwärtskompatibel erfüllt. Aufgrund der hohen Anforderungen aus dem Ortsbild- und Denkmalschutz sind die Schutz-, Gestaltungs- und Nutzungsinteressen möglichst umfassend zu berücksichtigen und abzuwägen.

Detaillierter Beschrieb gemäss Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Wettbewerb
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Dezember 2023 Publikationsdatum
15. Februar 2024 Abgabetermin 00:00

Informationen


Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen.

Jeder Anbieter kann sich allein oder in einem Team mit anderen Firmen bewerben.
Mehrfachteilnahmen von einzelnen Anbieter-Mitgliedern (inkl. Subplaner) sind in keinem Fall zulässig. Die Teilnahmebedingungen sind während des gesamten Verfahrens einzuhalten.


Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

5


Remarks:

Im Rahmen einer öffentlich ausgeschriebenen Präqualifikation werden ca. fünf Anbieter für die Teilnahme am Studienauftrag selektioniert.


Jury:

Stimmberechtige Mitglieder unabhängig, Fachpersonen (5 Stimmen):
• Quintus Miller, dipl. Architekt ETH BSA SIA, Prof. AAM (Vorsitz)
• Christine Binswanger, dipl. Architektin ETH BSA SIA
• Lorenzo Giuliani, dipl. Architekt ETH BSA SIA
• Dr. Aurelio Muttoni, dipl. Bauingenieur ETH, Prof. EPFL
• Beat Meier, dipl. Bauingenieur ETH SIA

Ersatz Fachperson
• Martin Boesch, Architekt BSA ETH SIA, Prof. AAM

Stimmberechtigte Mitglieder SBB, Sachpersonen (2 Stimmen)
• Christof Roggli, Anlageneigentümer SBB
• Thomas Staffelbach, Gesamtkoordination SBB

Ersatz SBB
• Marko Kern, Gesamtprojektleiter SBB

Stimmberechtigte Mitglieder Kanton Basel-Stadt, Sachpersonen (2 Stimmen)
• Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt, Kanton Basel-Stadt
• Beat Aeberhard, Leiter Städtebau + Architektur, Kanton Basel-Stadt

Ersatz Kanton Basel-Stadt
• Marco Galli, Bahnkoordination, Kanton Basel-Stadt

Expertinnen und Experten ohne Stimmrecht:

Externe Experten
• Vera Scartazzini Ortsbild- und Objektschutz, Bundesamt für Kultur
• Christian Boos Tramplanung und –betrieb, BLT,
• Toni Stucki Tram- und Busplanung und –betrieb, BVB
• Thomas Suter Baukosten, Aegerter & Bosshardt
• Yanick Barth Bauphasenplanung, Drees & Sommer Basel,
• Philipp Rüegg Bahnzugang/Architektur, Atelier 231 GmbH,
• Irene Graber Dimensionierung Perronzugang, Emch+Berger AG
• Sabine Friedrich Begleitung Studienauftrag, KEEAS AG
• Seraina Schwizer Begleitung Studienauftrag, KEEAS AG

Experten von Basel-Stadt
• Daniel Schneller Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement
• Jürg Degen Städtebau, Bau- und Verkehrsdepartement
• Marc Février Städtebau, Bau- und Verkehrsdepartement
• Philippe Noger Fachstelle umweltgerechtes Bauen und Planen, Bau- und Verkehrsdepartement
• Dirk Förster Mobilität / Verkehrsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement
• Christian Nägele Kunstbauten, Bau- und Verkehrsdepartement
• Armin Kopf Grünplanung, Bau- und Verkehrsdepartement
• Salome Lustenberger Bahnkoordination, Bau- und Verkehrsdepartement
• 3 Vertreter:innen Öffentlichkeit/Quartier (werden im Anfang 2024 ausgewählt)

Experten der SBB
• Reto Bieli Denkmalpflege, SBB
• Stefan Wassmer Ingenieurbau, SBB Infrastruktur
• Alicia García Architektur / Bahnzugang, SBB Infrastruktur
• Alain Liechti Technologieexperte Ingenieurbau, SBB Infrastruktur
• Urs Stäbler Anlageneigentümer Publikumsanlagen, SBB Infrastruktur
• Christoph Fessler VKKB TP1/TP0, SBB Infrastruktur
• Heike Martin VKKB, SBB Infrastruktur
• Marco Scandaglia Netzentwickler, SBB Infrastruktur
• Mark Schaffner Kommerzflächen, SBB Immobilien
• Roger Bubendorf Gleisgeometrie, SBB Infrastruktur
• Roger Zeier Bahninfrastruktur / Bauphasenplanung, SBB Infrastruktur
• Astrid Nägeli Ökologie, SBB Infrastruktur
• Danica Garajova Beschaffung, SBB Infrastruktur
• Kathrin Scognamiglio Recht & Compliance, SBB Konzern

Bei Bedarf können weitere Expertinnen und Experten hinzugezogen werden.


Compensation:

Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.

Für die vollständige und termingerechte Schlussabgabe einer dem Programm entsprechenden Arbeit erhält jedes Planungsteam eine Entschädigung von pauschal CHF 100’000.- (exkl. MwSt., inkl. Nebenkosten).

Hervorragende Beiträge, die wesentliche Verstösse gegen die Programmbestimmungen aufweisen, können ebenfalls zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Voraussetzung ist ein Entscheid mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen des Beurteilungsgremiums und die Zustimmung aller Vertreterinnen und Vertreter der Auftraggeberschaft.


Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine


Sonstige Angaben:

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.


Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
marko.kern@sbb.ch