Ausschreibung 1382425: MP-180032, F4 GFS, Erneuerung Glatteisfrühwarnsystem
Publiziert am: 6. Dezember 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Der überwiegende Teil der Aussenstationen vom Glatteisfrühwarnsystem GFS im Perimeter der ASTRA Filiale Winterthur F4 haben ihre Normlebensdauer erreicht bzw. haben diese bereits deutlich überschritten. Diese GFS-Aussenstationen im Filialgebiet F4 und auf den NEB-Strecken F4 (neuer Netzbeschluss) sollen entsprechend ersetzt werden.
Die Ausschreibung beinhaltet die Ingenieurleistungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA und baulicher Infrastruktur für die Phasen 51 bis 53.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ASTRA Filiale Winterthur / Projektperimeter / Sitz des Auftragnehmers |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 04.01.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 18.12.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
26. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. |
30. Januar 2024 | Offertöffnung | Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. |
19. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Die Schlüsselpersonen müssen zwingend vom Hauptanbieter gestellt werden. Als charakteristische Leistung werden die Leistungen definiert, welche von den Schlüsselpersonen zu erbringen sind.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit – Firmenerfahrung/-referenz
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselpersonen
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Unterakkordant
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK 1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (im Minimum FB1 und FB5). Es dürfen nur Referenzen des Anbieters selbst angeführt werden (keine Konzern- oder Holding Referenzen).
Als vergleichbar gilt insbesondere ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Projektverfasser BSA in den Phasen 51-53 eines Bauvorhabens für die Ablösung von BSA-Anlagen auf HLS oder NS unter Betrieb. Das Projekt muss
abgeschlossen sein.
EK 2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Vom Anbieter nach Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate)
Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Bietergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
EK 3: REFERENZ DER SCHLÜSSELPERSONEN
Für den Chefbauleiter BSA: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen (im Minimum FB1 und FB5). Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen können bei Bedarf 2 Referenzprojekte beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis, der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlenden Phasen berücksichtigt. Als vergleichbar gilt insbesondere: Mindestens Phasen 51-53 nach SIA abgeschlossen; Hochleistungs- oder Nationalstrasse; Instandsetzung BSA; bearbeiteter Fachbereich BSA.
EK 4: VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
Für den Chefbauleiter BSA und den öBL BSA 1+2: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist (Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten sowie firmeninternen Aufgaben). Mindestverfügbarkeit CBL BSA 25% über die gesamte Projektdauer, öBL BSA 1 30% über die gesamte Projektdauer, öBL BSA 2 30% über die gesamte Projektdauer.
EK 5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Keine.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss: Sauber+Gisin Engineering AG, M. Meyer AG und Stutz & Partner Elektroplanung GmbH sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen
5. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
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Zu Ziffer 2.10 (Fortsetzung):
ZK2.3: öBL BSA 2
Gewichtung 5%
Zu ZK2.3 öBL BSA 2: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen (im Minimum FB1 und FB5). Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen können bei Bedarf 2 Referenzprojekte beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis, der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlenden Phasen berücksichtigt. Als vergleichbar gilt insbesondere: Mindestens Phasen 51-53 nach SIA abgeschlossen; Hochleistungs- oder Nationalstrasse; Instandsetzung BSA; bearbeiteter Fachbereich BSA.
ZK2.4: BL Bau
Gewichtung 5%
Zu ZK2.4 BL Bau: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen (im Minimum Trassee). Für den Nachweis über alle ausgeschriebenen Phasen können bei Bedarf 2 Referenzprojekte beigebracht werden. Sofern ein zweites Referenzprojekt angegeben wird, wird dieses ausschliesslich für den Nachweis, der im ersten angegebenen Referenzprojekt fehlenden Phasen berücksichtigt. Als vergleichbar gilt insbesondere: Mindestens Phasen 51-53 nach SIA abgeschlossen; Hochleistungs- oder Nationalstrasse; Instandsetzung Trassee; bearbeiteter Fachbereich BSA.
ZK3: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, RISIKOANALYSE, TERMINPLANUNG, ORGANISATION
Gewichtung 30%
unterteilt in:
ZK3.1: Auftragsanalyse (inkl. Risikoanalyse)
Gewichtung 10%
Zu ZK3.1: Durch den Anbieter ist eine eigene Analyse der Aufgabe mit den Projektschwerpunkten vorzulegen. Die Analyse soll auf die Bereiche technische Herausforderungen, Kosten und Termine begrenzt werden. Zusätzlich ist eine Risikoanalyse zu formulieren. Es sollen die massgebenden Herausforderungen / Risikofaktoren sowie die Nennung von Massnahmen und Ressourcen zu deren Meisterung beschriebenen werden.
ZK3.2: Vorgehensvorschlag und Terminplanung
Gewichtung 10%
Zu ZK3.2: Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens sowie die damit verbundene Terminplanung mit Beschreibung von möglichen Terminoptimierungen zu formulieren.
ZK3.3: Plausibilität des Angebotes
Gewichtung 10%
Zu ZK3.3: Durch den Anbieter ist die Projektorganisation aufzuzeigen (max. 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite). Aus dem projektbezogenen Organigramm des Anbieters / Beauftragten soll das Projektteam, dessen Mitglieder (inkl. Stellvertretung) und deren Funktion ersichtlich sein. Zudem sollen Schnittstellen zum Projektorganigramm des Bauherrn aufgezeigt werden. Aus dem Organigramm sollen die Verteilung der Aufgaben. Die Kompetenzen der eingesetzten Teammitglieder sollen ersichtlich sein. Bewertet wird die Plausibilität unter Berücksichtigung der Stundenverteilung gemäss Honorarofferte, Personaleinsatzliste, Vorgehensvorschlag, Terminplanung, angegebene Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen, Organigramm.
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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