Ausschreibung 1382251: Vorbereitung Strommangellage

Publiziert am: 12. Dezember 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Fachtechnische und organisatorische Unterstützung der Abteilung Strasseninfrastruktur bei der Vorbereitung auf eine Strommangellage. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Unterlagen (insb. Pflichtenheft).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standortgebundene Dienstleistungen (wie z. B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Zentrale Ittigen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind, werden beim Auftragnehmer erbracht.
Die vorgegebenen Orte der Leistungserbringung werden im Vertrag verbindlich geregelt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71311300: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Dezember 2023 Publikationsdatum
12. Dezember 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. Februar 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. Januar 2024 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden fortlaufend bis spätestens am 10.01.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.01.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

6. Februar 2024 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

12. Februar 2024 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

1. April 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 QUALITY ZK1: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN: ZK 1.1 Projektleiter (Gewichtung 20%) - Nachweis von 1 Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren in mind. gleicher Funktion und mit vergleichbarer Komplexität im Bereich Energie/Strommangellage. - Nachweis von mind. 2 Jahren projektspezifischer Berufserfahrung im Bereich Projektmanagement und Business Continuity Plan. ZK 1.2 Stellvertretender Projektleiter (Gewichtung 20%) - Nachweis von 1 Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren in mind. gleicher Funktion und mit vergleichbarer Komplexität im Bereich Energie/Strommangellage. - Nachweis von mind. 1 Jahr projektspezifischer Berufserfahrung im Bereich Projektmanagement und Business Continuity Plan.
30 QUALITY ZK2: ANALYSE DER AUFGABENSTELLUNG UND GEPLANTES VORGEHEN: Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: -Analyse der Ausganslage und der eigenen Aufgaben sowie des geplanten Vorgehens -Organisation des Anbieters / Auftragsabwicklung -Erläuterung der Erfahrungen im genannten Aufgabenbereich und deren Einsatz
30 PRICE ZK3: PREIS: ZK 3.1: Preis, (Gewichtung 20%); ZK 3.2: Plausibilität der Stundenanzahl und Verteilung auf die eingesetzten Personen im Hinblick auf die zu erbringenden Arbeiten, (Gewichtung 10 %) Preisbewertung: Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Sprachniveau der Schlüsselpersonen
EK4: Geschäftskontinuitätskompetenz
EK5: Nachweis der Verfügbarkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 1 Referenzprojekt der Firma / Bietergemeinschaft über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung innerhalb der letzten 5 Jahre im gleichen Aufgabengebiet.

Zu EK2: Für den Anbieter:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags

Zu EK 3: Die Schlüsselpersonen müssen in Deutsch mündlich und schriftlich mindestens ein Sprachniveau C1 gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeRS/CECRL) beherrschen. Eine der beiden Schlüsselpersonen muss mündlich und schriftlich mindestens über ein Sprachniveau von B2 in Französisch gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeRS/CECRL) verfügen. Das entsprechende Sprachzertifikat bzw. ein Nachweis ist beizulegen.

Zu EK4: Kopie Zertifizierung nach ISO 22301 oder einer gleichwertigen Zertifizierung im Bereich der Geschäftskontinuität. Für Krisensimulationen der Nachweis einer SVEB1-Zertifizierung oder Erfahrung mit Simulationen; bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung erforderlich.

Zu EK 5:
Für Schlüsselpersonen: Nachweis, dass Verfügbarkeit während der ganzen Vertragsdauer gewährleistet ist, mittels Deklaration der laufenden Hauptmandate für Schlüsselpersonen mit Angabe der zeitlichen Auslastung
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

Ergänzung zu Punkt 2.5 Gemeinschaftsvokabular (siehe auch Punkt 8.2 im Pflichtenheft):

http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:074:0001:0375:DE:PDF

http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:074:0001:0375:FR:PDF

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41 31 322 94 11
E-Mail-Adresse:  
info@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1382251 Vorbereitung Strommangellage