Wettbewerb 1381993: INL/ODI_27607_496.5_Freiraum_Kasernenareal_Teilinstandsetz_uTransform
Publiziert am: 15. Dezember 2023
Stadt Zürich
Teilinstandsetzung und Transformation des Freiraums Kasernenareals Das Kasernenareal Zürich ist aufgrund seiner zentralen Lage und Grösse ein Schlüsselareal für die Entwicklung der Zürcher Innenstadt. Die Bauten und Freiräume sind gesamthaft als Schutzobjekt von überkommunaler Bedeutung eingestuft. Die ehemalige Militärstadt gilt als Denkmal von nationaler Bedeutung und soll in mehreren Etappen zu einem öffentlichen Ort für Bildung, Gewerbe, Kultur und Erholung weiterentwickelt werden. Grundlage zur anstehenden Transformation ist der Masterplan Zukunft Kasernenareal Zürich. Die Freiräume, insbesondere Kasernenwiesen, Exerzierplatz und Zeughaushof sind das verbindende Element des Areals. Sie sollen etappenweise instandgesetzt und zeitgemäss weiterentwickelt werden. So sollen für alle nutzbare und zukunftsfähige Begegnungsorte und eine attraktive Adresse entstehen. Gesucht wird ein Projekt, dem es gelingt, die Qualitäten und den Charakter des Gartendenkmals mit den heutigen Ansprüchen bezüglich öffentlicher Erholung, Veranstaltungen, Regenwassermanagement, Stadtklima und Biodiversität zu vereinen. Anonymer einstufiger, selektiver Projektwettbewerb für Landschaftsarchitektur. Für den Wettbewerb ist die Disziplin Landschaftsarchitektur vorgeschrieben. Es ist beabsichtigt, vorbehaltlich der Kreditgenehmigung, das Siegerteam mit der weiteren Projektbearbeitung zu beauftragen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
22. Januar 2024 | Abgabetermin 16:00 |
Informationen
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Weiter werden zwei Ersatzteams nominiert, die im Falle einer Absage in der nominierten Reihenfolge angefragt werden.
Anonymer, einstufiger, selektiver Projektwettbewerb.
Der Entscheid über die Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung der Bauaufgabe liegt bei der Auftraggeberin. Sie beabsichtigt, vorbehältlich der Kreditgenehmigung, die weitere Projektbearbeitung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts an das Siegerteam gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. i IVöB zu vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag von Teilleistungen vor (Art. 32 Abs. 5 IVöB).
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Diese Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angeforderte Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Postfach
8021 Zürich
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