Zuschlag 1379823: (b23033) Erdwärme Magglingen – Bohrung und zugehörige Plattform

Publiziert am: 24. November 2023

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Vorteilhaftestes Angebot insbesondere bezüglich der sehr guten Erfüllung der Auftragsanalyse, der Ablaufplanung, Organisation sowie Referenz Schlüsselperson und dem tiefsten Preisangebot.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Tags (Bau):
  • 292: Bauingenieur
  • 2971: Geologe, Geotechniker
  • 492: Bauingenieur
  • 4971: Geologe, Geotechniker
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20 % ZK 1 Preis (exkl. MWST)
10 % ZK 2 Plausibilität des Angebotes
ZK 3 Referenzauskunft zur Schlüsselperson
10 % - ZK 3.1 Phase Planung
10 % - ZK 3.2 Phase Ausführung
30 % ZK 4 Auftragsanalyse
ZK 5 Aufbau und Ablauforganisation
10 % - ZK 5.1 Organisation
10 % - ZK 5.2 Ablaufplanung

Berücksichtigte Anbieter

Bietergemeinschaft IG WEPAE bestehend aus Amberg Engineering AG, WELL ENGINEERÏNG PARTNERS (WEP), Holland, Watt
CHF 1,857,252 , Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes, insbesondere das Vorliegen eines Bohrzieles Ende 2023 sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 29.06.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 146 Tage

Datum des Zuschlags:

22.11.2023


Anzahl Angebote:

6


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 84 48
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch