Ausschreibung 1379197: N21.12-001 NEB Les Toules court terme - Mesures de protection ID9375

Publiziert am: 23. November 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Projektverfasser-Leistungen (PV, öBL) sowie die Umweltbegleitung für die Umsetzung von Steinschlagschutzmassnahmen im Bereich les Toules auf der N21. Das Projekt umfasst zwei Gruppen an Massnahmen:
- Gruppe I: Phase ASTRA DP und Phasen SIA: 41, 51, 52 und 53. 7 Prioritäre Massnahmen, die zwischen 2025 und 2026 durchgeführt werden sollen: 1 Deflektor-Steinschlagschutz, 2 passive Verankerungen, 2 Verkabelungen, 1 Steinschlagschutznetz und 1 verankerter Strebe;

- Gruppe II: Phasen ASTRA: AP und DP und Phasen SIA: 41, 51, 52 und 53. 41 bis 2030 zu realisierende Massnahmen: 1 Umlenker Steinschlagschutznetz, 2 Steinschlagschutznetze, 2 Steinschlagschutzdämme, 22 passive Verankerungen, 5 Kabel, 8 Abdeckmatten und 1 verankerter Strebe.
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der Leistungen ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stunden ist 5’700h.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. öBL, UBB, Projektverfasser-Leistungen die eine Präsenz vor Ort erfordern, Öffentlichkeitsveranstaltung, Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) erfolgen vor Ort (Bereich «Les Toules», Gemeinde Bourg-St.-Pierre (VS)) sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. November 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

13. Dezember 2023 Frist für Fragen

Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 20.12.202 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.12.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

16. Januar 2024 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitungsphase lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft oder Subplaner waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Die Frist für die Einreichung von Angeboten für die in Ziffer 4.5 genannten vorbefassten Unternehmen ist der 09.01.2024.

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) zweifach in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N21.12-001- MP-190074 - NEB Les Toules court terme - Mesures de protection contre les chutes de pierres – APR/DLT/SER (ID 9375)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

22. Januar 2024 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitungsphase lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft oder Subplaner waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Die Frist für die Einreichung von Angeboten für die in Ziffer 4.5 genannten vorbefassten Unternehmen ist der 09.01.2024.

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) zweifach in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N21.12-001- MP-190074 - NEB Les Toules court terme - Mesures de protection contre les chutes de pierres – APR/DLT/SER (ID 9375)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. April 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 QUALITY QUALITÄT DES ANBIETERS
30 QUALITY QUALITÄT DES ANGEBOTES
30 PRICE PREIS

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt mit abgeschlossenen Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität im gleichen Fachbereich (Steinschlagschutzmassnahmen). Angabe von Zeitraum, Honorarvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Bei der Beurteilung der Eignung werden Referenzen als vergleichbar anerkannt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a.Die Referenz betrifft die Planung und Realisierung von Steinschlagschutzmassnahmen (mindestens die folgenden 2 Arten von Massnahmen: Steinschlagschutznetz und Steinschlagschutzdamm).
b.Die Referenz betrifft mindestens die Phasen MK/AP und MP/DP gemäss ASTRA (oder gleichwertige Phasen gemäss SIA) und die Phasen SIA 41, 51, 52 und 53. Die Abnahme des Bauwerks (gemäss Art. 157 SIA 118) muss nach dem 01.01.2013 stattgefunden haben ;
c.Die unter a) und b) formulierten Anforderungen können mit maximal zwei Referenzen abgedeckt werden;
d.Das Honorarvolumen beträgt mindestens CHF 150'000 exkl. MWST. Wenn die geforderten Phasen durch zwei Referenzen abgedeckt werden, wird die Summe der Honorare der beiden Referenzen berücksichtigt.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags. Massgeblich ist der Umsatz des Anbieters und nicht der Subplaner.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen: Projektleiter
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Steinschlagschutzmassnahmen) mit Angabe über Zeitraum, Honorarvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter
Bei der Beurteilung der Eignung werden Referenzen als vergleichbar anerkannt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
e.Die Referenz betrifft die Planung von Steinschlagschutzmassnahmen
f.Die Referenz betrifft mindestens die Phasen MK/AP und MP/DP gemäss ASTRA (oder gleichwertige Phasen gemäss SIA) und die Phasen SIA 41 und 51. Die Abnahme des Bauwerks (gemäss Art. 157 SIA 118) muss nach dem 01.01.2013 stattgefunden haben ;
g.Die unter a) und b) formulierten Anforderungen können mit maximal zwei Referenzen abgedeckt werden;
h.Das Honorarvolumen beträgt mindestens CHF 100'000 exkl. MWST. Wenn die geforderten Phasen durch zwei Referenzen abgedeckt werden, wird die Summe der Honorare der beiden Referenzen berücksichtigt.
EK3.2 Referenz der Schlüsselpersonen: Bauleiter
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Steinschlagschutzmassnahmen) mit Angabe über Zeitraum, Honorarvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: Verantwortlicher öBL
Bei der Beurteilung der Eignung werden Referenzen als vergleichbar anerkannt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i.Die Referenz betrifft die Planung von Steinschlagschutzmassnahmen
j.Die Referenz betrifft mindestens die SIA 52 und 53. Die Abnahme des Bauwerks (gemäss Art. 157 SIA 118) muss nach dem 01.01.2013 stattgefunden haben ;
k.Das Honorarvolumen beträgt mindestens CHF 50'000 exkl. MWST. Wenn die geforderten Phasen durch zwei Referenzen abgedeckt werden, wird die Summe der Honorare der beiden Referenzen berücksichtigt.

EK3.2 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson Projektleiter grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit der Schlüsselperson (Projektleiter) 30%.

EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
EK4.1 Unterakkordanten
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. Zuschlagskriterien (gemäss Beschaffungshandbuch)

ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%]
Nachweise für dieses Kriterium
- Ein Referenzobjekt pro Schlüsselperson (**) in gleichwertiger Funktion (als Verantwortlicher oder Stv.-Funktion) über ein Projekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Steinschlagschutzmassnahmen)
- Lebenslauf der Schlüsselpersonen (**): Diplome, Bestätigungen, Referenzprojekte, abgeschlossene Phasen, beruflicher Werdegang.
Beurteilungselement :
- Angegebene Referenz: Vergleichbarkeit/Äquivalenz des Projekts (Umfang, Schwierigkeitsgrad, Fachbereich) und der Funktion mit dem ausgeschriebenen Mandat ;
- Aus- und Weiterbildung, Mitglied von Expertenkommissionen in Bezug auf die vom Projekt betroffenen Bereiche
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre in den vom Projekt betroffenen Bereichen, Angemessenheit der Referenzprojekte in Bezug auf die Ausschreibung, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen. Qualität der in den Referenzprojekten erbrachten Leistungen.
(**) Als Schlüsselpersonen betrachtet sind :
-ZK1.1: Projektleiter – 20%
-ZK1.2: Verantwortlicher öBL – 20%
Weitere Informationen finden Sie im Dokument « 01_Documents de l’offre de prestations de mandataire ».

ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]
Nachweise für dieses Kriterium :
- Analyse der Aufgabe
- Risikoanalyse
- Vorgehensvorschlag
- Qualitätsmanagement
- Projektorganisation (Organigramm, Lebensläufe der Spezialisten)
Die Aufgabenanalyse besteht aus einer kurzen Beschreibung der durchzuführenden Tätigkeiten, wobei der Schwerpunkt auf den Besonderheiten des vorliegenden Projekts liegt.
Die Risikoanalyse besteht aus der Identifizierung von Risiken und Chancen mit einer Beschreibung der entsprechenden Massnahmen aus Sicht der Technik, der Qualität, der Kosten und der Termine.
Der Vorgehensvorschlag gibt an, in welcher Reihenfolge und mit welchen Wechselwirkungen untereinander die Aufgaben für die gesamte Dauer des Mandats vorgesehen sind.
Das Qualitätsmanagement besteht aus einem Konzept zur Qualitätssicherung (QS).
Die Projektorganisation besteht aus dem projektbezogenen Organigramm des Anbieters mit Angabe des Projektteams, seiner Mitglieder (namentlich) und ihrer Funktion sowie Hervorhebung der Verbindungen zum Organigramm des Bauherrn. Lebensläufe von Spezialisten sind ebenfalls erforderlich.
Beurteilungselement :
Analyse der Aufgabe
- Identifizierung der Rahmenbedingungen des Projekts
- Identifizierung der Haupt- und Sonderaufgaben im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Mandat
Risikoanalyse
- Identifizierung projektspezifischer Risiken
- Identifizierung der Chancen mit einer Beschreibung der entsprechenden Massnahmen aus Sicht der Technik, der Qualität, der Kosten und der Termine und die Risiken zu minimieren/erlöschen.
Vorgehensvorschlag
- Angemessenheit und Effizienz des vorgeschlagenen Vorgehens zur Durchführung des ausgeschriebenen Mandats
- Identifizierung und Beschreibung von Projektoptimierungsmöglichkeiten
- Ermittlung der erforderlichen personellen Ressourcen (Vollzeitäquivalente).
Qualitätsmanagement
- Angemessenheit der Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements.
Projektorganisation (Organigramm, Lebensläufe der Spezialisten)
- Relevanz und Effizienz der Organisation des Anbieters für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags
- Identifizierung des Informations- und Entscheidungsflüssen und der Koordination der Fachbereiche.
Für alle Nachweise:
- Synthetischer Ansatz ;
- Klarheit der Dokumente.

ZK3 PREIS [30%]
Nachweise für dieses Kriterium:
- Höhe des finanziellen Angebots gemäss Dokument 04 «Barème d’honoraires».
Die Bestimmung der Honorare erfolgt mithilfe des oben genannten Dokuments 04 (das der Ausschreibung beiliegt), dessen Register auszufüllen, zu überprüfen, vollständig auszudrucken, zu datieren und mit einer rechtsgültigen Unterschrift zu versehen sind.
Die Stundensätze des Angebots sind in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer einzugeben. Hinsichtlich der Fristen, der Teuerung, der Vergütungsregeln usw. wird auf den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Vertragsentwurf verwiesen.
Allgemeines, Änderung und Kontrolle:
Die Honorartabelle darf nicht geändert oder durch schriftliche Vorbehalte überschrieben werden (dies gilt insbesondere für die Anzahl der Stunden und die Formeln). Ausschliesslich und alle gelben Felder müssen ausgefüllt werden. Der Bieter muss seine Angaben arithmetisch überprüfen und die Richtigkeit und Gültigkeit mit seiner Unterschrift bestätigen.
Berechnung des Honorars (Kategorie/Abgabe):
Das zu bewertende Honorar ergibt sich aus der Aufteilung der Stunden und den vorgeschlagenen Stundensätzen einschliesslich der Nebenkosten gemäss Abschnitt 4.2 des Vertragsentwurfs (1. Absatz) sowie dem auf das Honorar gewährten Rabatt.
Zusätzliche Nebenkosten (ausgabenabhängig):
Für zusätzlich bestellte Nebenkosten, die gemäss Abschnitt 4.2 des Vertragsentwurfs (2. Absatz) aufwandsabhängig zu vergüten sind. Für den Vergleich der Angebote wird ein Fixbetrag von 15'000 Franken zum Angebotsbetrag (Honorar) addiert. Dieser Festbetrag kann nicht geändert werden.
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5
Die Honoraransätze müssen der folgenden Rangfolge entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.
BEURTEILUNG VOM PREIS
- Das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die Höchstnote 5.
- Angebote, deren Preis um 100 % oder mehr über dem des niedrigsten Angebots liegt, erhalten die Mindestnote 0.
- Zwischen diesen beiden Fällen ist die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Der Vergleich basiert auf den Nettopreisen der revidierten Angebote (ohne Abzug von Skonto, ohne Mehrwertsteuer).

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Ausschluss aufgrund unzulässiger Vorbefassung:
Helbling Beratung + Bauplanung AG in Zürich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, sowie mit ihr juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

11. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch