Ausschreibung 1378461: (b23046) Bern, Bollwerk 27, Generalplaner für Teilsanierung

Publiziert am: 15. Dezember 2023

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Gebäude Bollwerk 27 und 29 sollen für eine bundeseigene Nutzung bereitgestellt werden.
Ohne strukturelle Veränderungen sollen zeitgemässe Arbeitsplätze geschaffen und die zwingenden Instandsetzungsmassnahmen umgesetzt werden. Anpassungen des Grundrisslayouts sind im Untergeschoss und 5. Obergeschoss sowie partiell im Erdgeschoss und ggf. in den Obergeschossen zu prüfen.
Die Gebäude sind im Bauinventar der Stadt Bern, als schützenswert erfasst.
Der heutige Hauptmieter, BLS AG hat einen befristeten Mietvertrag bis 31.01.2026. Teile des Erdgeschosses werden bereits heute durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), als BIT-Store, unbefristet genutzt.
Der BIT-Store bleibt auch während der Bereitstellungsarbeiten in Betrieb.
Der Bezug der Gebäude ist im April 2027 vorgesehen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Verwaltungsgebäude, Bollwerk 27, Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71200000: Dienstleistungen von Architekturbüros
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
Tags (Bau):
  • 291: Architekt
  • 295: Sanitäringenieur
  • 298: Spezialisten 2
  • 294: HLK-Ingenieur
  • 293: Elektroingenieur
  • 2976: Gebäudeautomationsingenieur
  • 2985: Brandschutzingenieur
  • 2973: Bauphysiker
  • 290: Uebergangsposition
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Dezember 2023 Publikationsdatum
15. Dezember 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

26. Februar 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. Januar 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. Februar 2024 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. März 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen Ziffer 1.4.
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Mai 2024 Geplanter Projektstart
30. April 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 PRICE ZK 1 Preis
10 QUALITY ZK 2 Plausibilität des Angebotes
45 QUALITY ZK 3 Auftragsanalyse
20 QUALITY ZK 4 Referenzauskunft zur Schlüsselperson Gesamtleitung und Architekt (Federführung)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaft in mehreren Bietergemeinschaften sind zugelassen mit Ausnahme von der Gesamtleitung und Architekt (Federführung).
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1 Fachliche und technische Leistungsfähigkeit:

EK 1.1 Referenzen Anbieter
Referenz Gesamtleitung und Architekt (Federführung)
Referenzen des Anbieters über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekt, bezüglich Projektumfang und Komplexität, insbesondere betreffend Sanierung einer Bestandesbaute, mit hohem baukulturellem Wert, in den letzten ca. 10 Jahren.
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 angegebenen Referenzpersonen anzurufen, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen.

EK 1.2 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf den Formularen 2.1 bis 2.9 zu erbringen.

EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Von der Unternehmung auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber);
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes;
- Gültiger Versicherungsnachweis oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmen bzw. der Arbeits-/Bietergemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen der KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2020.

Nachverhandlungen:

Zur besseren Erfassung der örtlichen Situation werden geführte Begehungen im Objekt durchgeführt.

Die Teilnahme an einem Begehungstermin ist obligatorisch und ist Bedingung für die weitere Teilnahme am Verfahren.

1. Termin: Dienstag, 23. Januar 2024, Nachmittag 13:00 bis 17:00 Uhr
2. Termin: Mittwoch, 24. Januar 2024, Nachmittag 13:00 bis 17:00 Uhr
Die Anzahl Begehungen werden festgelegt, sobald die Anzahl der Teilnehmer bekannt ist und die Gruppen eingeteilt werden können. Der Ablauf der Begehungen ist identisch. Das genaue Zeitfenster wird den Anbietern am Montag, 22. Januar 2024 mitgeteilt.

Treffpunkt: Haupteingang BLS, Bollwerk 27, 3011 Bern

Ablauf:
- Treffpunkt Haupteingang BLS, Bollwerk 27, 3011 Bern
- Prüfung Anwesende gemäss Voranmeldung durch Verantwortliche BBL
- Rundgang in Gebäude Bollwerk 27 / 29
- Abschluss vor dem Gebäude

Modalitäten:
- Die Teilnahme an einer Begehung ist obligatorisch.
- Die Besammlung erfolgt am Haupteingang BLS, Bollwerk 27, 3011 Bern
- Zugelassen zur Begehung sind maximal 6 Personen pro Anbieter.

Anmeldung:
- Die Anbieter müssen sich bis am Donnerstag, 18. Januar 2024 zur Begehung anmelden.
- Name, Vorname und Unternehmung aller Teilnehmer sind anzugeben.
- Die Anmeldung erfolgt per Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch.

Zutrittsregelung:
- Für die Zutrittskontrolle ist ein gültiges Ausweispapier (Reisepass, Identitätskarte) mitzubringen.
- Nicht angemeldete Personen werden von der Begehung ausgeschlossen.
- An der Begehung dürfen Fotos für eigene Zwecke gemacht werden, die Fotos dürfen jedoch nicht weitergegeben werden. Es dürfen nur die Räume fotografiert werden, keine Personen.
- Über die an der Begehung erlangten Kenntnisse ist die gebotene Verschwiegenheit zu wahren.
- Fragen werden während der Begehung keine beantwortet. Die Fragestellung und deren Beantwortung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung ausschliesslich schriftlich im Rahmen der Fragenbeantwortung gem. Ziffer 1.3.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Art. 12 BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1a im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.

Sonstige Angaben:

1. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Aufgabe der technischen Fachkoordination (Art. 3.7 der SIA-Ordnung 108:2020) ist durch die Projektleitung eines Haustechnikplaners, als ergänzende Rolle, zu erbringen. Die Rolle der technischen Fachkoordination kann durch den Elektroingenieur, HLKK-Ingenieur, Sanitäringenieur oder Gebäudeautomationsingenieur (MSRL) übernommen werden.
4. Die Angebote werden durch ein Beurteilungsgremium mit externen Mitgliedern beurteilt.
5. Vergütungsart: Gemäss Ziffer 4.1/4.2 der vorgesehenen Vertragsurkunde für Planerleistungen. Die Angaben sind auf den Formularen 6.1 und 6.2 sowie ergänzend zum Formular 6.3 zu machen.
6. Preisänderungen infolge Teuerung: Gemäss Ziffer 4.4 der vorgesehenen Vertragsurkunde für Planerleistungen.
7. Der Auftraggeber und der Anbieter behandeln alle Angaben vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, die eingereichten Angebote vom Anbieter plausibilisieren zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 13 40
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch