Ausschreibung 1377555: Rahmenvertrag für Planerleistungen im Ingenieurbau, Fachbereich Brücke
Publiziert am: 4. Dezember 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Planerleistungen im Ingenieurbau, Fachbereich Brückenbau Der Beschaffungsgegenstand ist in acht verschieden grosse Lose aufgeteilt und die Vergabe erfolgt losweise. Ein Anbieter erhält maximal ein Los zugesprochen. Die Vergabe der acht Lose erfolgt entsprechend der Rangierung der Angebote. Aufteilung und Umfang der ausgeschriebenen Lose sind im Dokument B1, Kapitel 1.3 spezifiziert.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Deutsche Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Dezember 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: - Doc-ID (Projektnummer gemäss Ziffer 2.3) Nach Erhalt der E-Mail erhält der Interessent innerhalb eines Arbeitstages Zugriff auf die Unterlagen. |
13. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
22. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Die Eingabe des Angebots muss bis zur Eingabefrist in SAP Ariba erfolgen. Die Anleitungen zur Nutzung von Ariba stehen dem Anbieter unter https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/einkauf/lieferantenmanagement/digital-procurement.html SBB zur Verfügung. Das Angebot wird ausschliesslich via SAP Ariba entgegengenommen. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, muss der Anbieter d.h. der allfällig spätere Vertragspartner, auf SAP Ariba für die SBB registriert sein. Die Einreichung eines Angebots in einer anderen Amtssprache als der des Verfahrens (Ziffer 7.3 Verfahrenssprache.) ist zwei Wochen vor Abgabetermin per E-Mail an celina.marolf@sbb anzukündigen. Angebote können nach Ablauf der Eingabefrist nicht mehr auf SAP Ariba hochgeladen werden. |
25. Januar 2024 | Offertöffnung | Die Eingabe des Angebots muss bis zur Eingabefrist in SAP Ariba erfolgen. Die Anleitungen zur Nutzung von Ariba stehen dem Anbieter unter https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/einkauf/lieferantenmanagement/digital-procurement.html SBB zur Verfügung. Das Angebot wird ausschliesslich via SAP Ariba entgegengenommen. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, muss der Anbieter d.h. der allfällig spätere Vertragspartner, auf SAP Ariba für die SBB registriert sein. Die Einreichung eines Angebots in einer anderen Amtssprache als der des Verfahrens (Ziffer 7.3 Verfahrenssprache.) ist zwei Wochen vor Abgabetermin per E-Mail an celina.marolf@sbb anzukündigen. Angebote können nach Ablauf der Eingabefrist nicht mehr auf SAP Ariba hochgeladen werden. |
1. Mai 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Ein Planergemeinschafts-Mitglied registriert und qualifiziert sich auf SAP Ariba und reicht das Angebot für die Planergemeinschaft ein. Nach der Planergemeinschaft Gründung muss sich die Planergemeinschaft als Unternehmen auf SAP Ariba zusätzlich registrieren. Eine erneute Qualifizierung ist hierbei nicht mehr notwendig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
Planergemeinschaften:
- haben eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen. Als Nachweis ist der SBB eine entsprechende Bestätigung des Versicherers im Original zusammen mit der Offerte oder bis spätestens einen Monat nach Vertragsunterzeichnung abzugeben.
- haben ein eigenes Konto einzurichten, auf das die SBB ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Nach Möglichkeit ist im Angebot die Bezeichnung und die Nummer des Kontos anzugeben, spätestens bei Fertigstellung des Vertrags muss diese bekannt sein.
- haben eine eigene MWST-Nr. bei der eidgenössischen MWST-Verwaltung zu beantragen. Die SBB erwartet die Bestätigung über die Eintragung der Planergemeinschaft in das Register der Steuerpflichtigen und die Bekanntgabe der MWST-Nr. innert Monatsfrist nach Vertragsunterzeichnung.
Bei Fehlen der verlangten Nachweise / Angaben und einem daraus bedingten Zahlungsverzug gehen allfällige Skontoverluste zu Lasten des Anbieters.
EK1: Lieferantenqualifizierung
EK2: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
N1: Das anbietende Unternehmen muss in SAP Ariba in der für diese Beschaffung massgebenden Warengruppe qualifiziert sein. Die Anforderungen, die zu einer Qualifizierung führen, sind im Dokument "Beilage zu Ausschreibungsunterlagen_EK 1" aufgeführt.
Erläuterung:
Anbieter, welche im SAP Ariba für die Warengruppe den Status «Qualifiziert» aufweisen, müssen den Lieferantenqualifizierungsprozess in SAP Ariba nicht mehr durchlaufen.
Anbieter, welche im SAP Ariba für die Warengruppe noch nicht qualifiziert sind, müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Qualifizierungsanforderungen in SAP Ariba erfüllt und nachgewiesen haben (Status "Qualifizierungsgenehmigung ausstehend"). Andernfalls wird das Angebot nicht weiter geprüft
N2: 1 Projektreferenz innerhalb der letzten 10 Jahre, welche folgendes beinhaltet:
Massgebliche Funktion in der Planung (Neubau, Ersatzneubau oder Instandsetzung) einer Bahnbrücke oder Brücke über die Bahn oder Strassen-/ Personenunterführung unter der Bahn oder eines Durchlasses unter der Bahn.
Die Referenz muss mindestens die Projektierungs- und Ausschreibungsphasen (SIA-Phasen 31-33, 41) sowie zusätzlich die Realisierungsphasen inkl. Bauleitung (SIA-Phasen 51-53) umfassen.
Kann der Nachweis über die verlangten SIA-Teilphasen nicht in einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Stand der Technik etc.) ebenfalls erfüllt werden.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
Telefon: +000000000
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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