Zuschlag 1376617: Querung Grüze, Leistungen Generalplaner
Publiziert am: 15. November 2023
Stadt Winterthur Departement Bau und Mobilität
Das städtische Gesamtverkehrskonzept sieht für das Gebiet Neuhegi-Grüze eine Gesamtlösung für den Verkehr vor. Diese trägt zu einer guten Erreichbarkeit des neuen urbanen Zentrums für alle Verkehrsmittel und Nutzerinnen und Nutzer bei. Im Bereich des Bahnhofs Grüze soll eine Brücke über die Gleise als Verbindung der Sulzerallee mit der St. Gallerstrasse realisiert werden, um das Gebiet Neuhegi-Grüze mit dem ÖV zu erschliessen. Das Projekt «Querung Grüze» wurde rechtskräftig festgesetzt und der erforderliche Objektkredit über 59.4 Mio. Franken mittels Volksabstimmung der Stadt Winterthur am 29. November 2020 genehmigt. Mit SR.14.81-1 vom 29.1.2014 vergab der Stadtrat die Leistungen für die Generalplanung im Zusammenhang mit der Querung Grüze an die Planergemeinschaft Querung Grüze, c/o dsp Ingeni-eure & Planer AG, 8606 Greifensee, die im Rahmen einer Ausschreibung im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich bestimmt worden war. Die Vergabe umfasste die Phasen 3 (Projektierung), 4 (Ausschreibung) und 5 (Realisierung) gemäss Leistungsmodell SIA 112 für den Betrag von 4 200 530.40 Franken inkl. 8.0 % MWST. Davon wurden der Planergemeinschaft in einem ersten Schritt für die Projektierungsphase (Vorprojekt/Bauprojekt) Leistungen im Umfang von 1 361 728.80 Franken freigegeben. Seit Beginn der Vorprojektphase haben sich verschiedene Anforderungen und Randbedingungen geändert resp. weiterentwickelt, was zu Projektanpassungen, -verzögerungen und erheblichen Mehraufwendungen in der Projektierung geführt hat. Mit Abschluss der Bauprojekt- und Bewilligungsphase per 30. Juni 2022 ist der gesamte Vergabebetrag zu 82 % ausgeschöpft. Für die ausstehenden Leistungen in den Phasen 4 (Ausschreibung) und 5 (Realisierung) ist somit die Vergabe um 3 403 460.45 Franken auf 7 603 990.85 Franken inkl. MWST zu erhöhen und eine Reserve von 400 000 Franken inkl. MWST einzuplanen. Alle Forderungen der dsp Ingenieure & Planer AG wurden eingehend geprüft, bereinigt und für berechtigt befunden.
Der Stadtrat als zuständige Instanz für die Genehmigung der Mehrkosten hat dem Vorgehen zugestimmt.
Es ist unklar, ob das Vorgehen tatsächlich eine neue (freihändige) Vergabe begründet.
Im Sinne der Transparenz wird das Vorgehen veröffentlicht.
Falls es sich um eine (neue, freihändige) Vergabe handelt, wäre diese im Sinne von Anhang A Art. 21 Abs. 2 lit. e BeiG IVöB legitim: ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.10.2023
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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