Zuschlag 1375035: BehiG-Ausbau Bahnhof Burghalden

Publiziert am: 6. November 2023

Schweizerische Südostbahn AG

Nach Art. 41 des Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
  • 45300000: Bauinstallationsarbeiten
  • 45262300: Betonarbeiten
  • 45262500: Maurerarbeiten
  • 45221000: Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 45234100: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
  • 45111100: Abbrucharbeiten
  • 45233250: Belagarbeiten, außer Fahrbahnen
  • 45112420: Fundamentaushub
  • 45213321: Bau von Bahnhöfen
  • 45110000: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
  • 45340000: Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
  • 45341000: Errichtung von Geländern
  • 45232451: Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-G: Generell
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RC: Strassenbau
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Jak. Scheifele AG, Zürich

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 26.06.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 133 Tage

Datum des Zuschlags:

06.11.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Südostbahn AG
Stationsstrasse 52
8833 Samstagern
Telefon: +41585807226
E-Mail-Adresse:  
manfred.lanz@sob.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1375035 BehiG-Ausbau Bahnhof Burghalden