Zuschlag 1374691: Gesamtsanierung Basel RB Hauptstellwerk West & Ost - Generalplaner

Publiziert am: 3. November 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten.
Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 2 "Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen“ bei dem mehrheitlich guten Schlüsselpersonen sowie Referenzprojekte angeboten wurden. Insgesamt konnte somit eine hohe Punktzahl erreicht werden. Beim Zuschlagskriterium 1 «Auftragsanalyse» wurden zudem gute Analysen eingereicht


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
  • 71321200: Heizungsplanung
  • 71322000: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
  • 71356400: Technische Planungsleistungen
  • 71322200: Planung von Rohrleitungen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Gähler und Partner AG, Ennetbaden
CHF 4,665,693 exkl. MwSt., Preis inkl. Nebenkosten

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 12.06.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 141 Tage

Datum des Zuschlags:

31.10.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20
Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die
Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die
Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und
vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB
keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Bahnhostrasse 12
4600 Olten
Telefon: 00
E-Mail-Adresse:  
rodrigo.jorge@sbb.ch