Ausschreibung 1374159: MP-230044, Gefahrenstellen in Tunneln F3, Projektverfasser Bau
Publiziert am: 30. November 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
Ausstellbuchten und Tunnelportale stellen eine Anprallgefahr für Tunnelbenützer dar. Aufgrund der Zunahme von schweren Unfällen, die bei Ausstellbuchten und Tunnelportalen passiert sind, sollen diese Gefahrenstellen beseitigt bzw. die Gefahrensituation soweit möglich entschärft werden.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Ingenieurleistungen Projektverfasser (PV) und Bauleitung (BL) Bau für alle Projektphasen ab Detailprojekt (DP) bis und mit Inbetriebnahme (Phase 53).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Gesamtes Gebiet der ASTRA-Filiale Zofingen (F3), Zofingen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. November 2023 | Publikationsdatum | |
30. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. Januar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
18. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 21.12.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 18.12.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
22. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
29. Januar 2024 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
25 | QUALITY | ZK1: Qualität des Anbieters / Qualifikation der Schlüsselpersonen Gewichtung 40 %, unterteilt in; ZK1.1: Projektleiter; |
15 | QUALITY | ZK1.2: Bauleiter; Die Bewertung erfolgt einzeln pro Schlüsselperson auf Basis von je 1 Referenzprojekt und ergänzendem Lebenslauf. |
30 | QUALITY | ZK2: Qualität des Angebotes; Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen (maximal 2 Seiten A4, Schriftgrösse Arial 10 pt., exklusiv Terminplan): − Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben; − Einschätzung der projektspezifischen Herausforderungen − Planung des eigenen Vorgehens anhand des Terminplans − Stellungnahme zur Stundenverteilung / Plausibilisierung der vorgegebenen Stunden |
30 | PRICE | ZK3: Preis; Bereinigte Angebotssumme |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Projektleiter und Bauleiter
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK5: Unterakkordanten
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
1 Referenzprojekt, in welchen der Anbieter Projektierungsleistungen mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Neubau oder Instandsetzung Kunstbauten oder Tunnel oder Trassee) für ein Hochleistungsstrassen-Infrastrukturprojekt (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens CHF 1 Mio. (exkl. MwSt.) erbracht hat. Der Anbieter muss diese Leistungen in den Phasen Massnahmenprojekt/Detailprojekt bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss nach NSG/NSV oder vergleichbaren Phasen erbracht haben und die Phasen müssen jeweils abgeschlossen sein. Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags
EK3: Qualifikation Projektleiter und Bauleiter:
EK3.1 Projektleiter
1 Referenzprojekt, in welchem die Person in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion Leistungen mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Neubau oder Instandsetzung Kunstbauten oder Tunnel oder Trassee) für ein Hochleistungsstrassen-Infrastrukturprojekt (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen der bearbeiteten Projektteile von mindestens CHF 1 Mio. (exkl. MwSt.) erbracht hat. Die Person muss diese Leistungen in den Phasen Massnahmenprojekt/Detailprojekt bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss nach NSG/NSV oder vergleichbaren Phasen erbracht haben und die Phasen müssen jeweils abgeschlossen sein.
EK3.2 Bauleiter
1 Referenzprojekt, in welchem die Person in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion Leistungen mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Neubau oder Instandsetzung Kunstbauten oder Tunnel oder Trassee) für ein Hochleistungsstrassen-Infrastrukturprojekt (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen der bearbeiteten Projektteile von mindestens CHF 1 Mio. (exkl. MwSt.) erbracht hat. Die Person muss diese Leistungen in den Phasen Ausschreibung bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss nach NSG/NSV oder vergleichbaren Phasen erbracht haben und die Phasen müssen jeweils abgeschlossen sein.
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit:
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre für den Projektleiter und den Bauleiter gegeben sind. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
EK5: Unterakkordanten:
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss, Vorbefassung: dsp Ingenieure + Planer AG, Uster ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: 058 482 75 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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