Abbruch 1374119: Doc1577560767

Publiziert am: 1. November 2023

Swissgrid AG

Die Unterwerke Samstagern und Thalwil der Swissgrid AG müssen umgebaut werden. Der Auftrag für das Engineering und die Planung des vorliegenden Projektes umfasst die folgenden Phasen gemäss dem Swissgrid-Modell: Bauprojektphase, Plangenehmigungsphase, Ausschreibungsphase und Realisierungsphase; diese Phasen entsprechen weitgehend dem SIA-Phasenmodell.
Die detaillierte Beschreibung der Leistungen sind im Lastenheft (Dokumente C) ersichtlich.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 71336000: Unterstützende technische Tätigkeiten
  • 71321000: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
  • 71335000: Technische Studien
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
  • 71541000: Projektmanagement im Bauwesen
  • 71334000: Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
  • 71314000: Dienstleistungen im Energiebereich
  • 71356400: Technische Planungsleistungen
  • 71323100: Planung von Stromversorgungssystemen
  • 71323200: Planung von Werksanlagen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
24. August 2023

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Abbruch gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. d BÖB; Das vorliegende Verfahren wird abgebrochen, da die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben resp. den Kostenrahmen deutlich überschreiten.


Bemerkung:

Es erfolgt zeitnah eine neue Ausschreibung für diese Planerleistungen mit angepassten Ausschreibungsunterlagen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585803227
E-Mail-Adresse:  
peter.rogger@swissgrid.ch

Link auf simap : 1374119 Doc1577560767